06. Dez 2022 | News
Kommt die lebenslange Beschäftigtennummer ein Jahr später?
Wie genau diese Lösungsmöglichkeiten aussehen könnten, sagte die Sprecherin nicht. Aus Kreisen der Selbstverwaltung erfuhr die Redaktion Häusliche Pflege jedoch, dass eine Verschiebung von bis zu einem Jahr diskutiert wird.
Hintergrund: Aktuell gilt ab 1. Januar 2023 die gesetzlich verpflichtende Registrierung im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP). Die lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR) soll im Rahmen der Umstellung auf eine papierlose elektronische Abrechnung die bisher geübten Verfahren der Übermittlung von handschriftlich abgezeichneten Leistungsnachweisen und Handzeichenlisten ablösen. Grundlage für diese Änderung ist der § 293 Absatz 8 SGB V. Weitere Regelungen zur lebenslangen Beschäftigungsnummer (LBNR) finden sich in § 302 Absatz 1 SGB V und § 105 Absatz 1 Nummer 2 SGB XI. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde mit der Umsetzung des Beschäftigtenverzeichnisses beauftragt.

Kalender
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