Vor dem Landsozialgericht in Mecklenburg-Vorpommern hatte die AOK Nordost das Nachsehen. Foto: AdobeStock/Cevahir
04. Jul 2018 | News
AOK Nordost muss Zuschlag für Alten-WG in Mecklenburg-Vorpommern anerkennen
In Neubrandenburg haben Bewohner einer Alten-WG nach jahrelangen Streitigkeiten mit der AOK Nordost nun vom Landessozialgericht recht und können mit einer hohen Nachzahlung der Kasse rechnen.

Bereits im Jahr 2014 hatten sie vor dem Sozialgericht gegen ihre Pflegekasse, die AOK Nordost, geklagt, weil diese ihnen rechtswidrig den sogenannten Wohngruppenzuschlag von monatlich 200 Euro gestrichen hatte. Von diesem Betrag wird eine Präsenzkraft bezahlt, die sich um die Organisation und die Verwaltung der WG sowie die gemeinsame Betreuung kümmert.
Die AOK Nordost vertrat jedoch die Ansicht, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Präsenzkraft seien nicht gegeben. Nun, vier Jahre später, sah das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern die Klage als begründet an. Der bpa in Mecklenburg-Vorpommern begrüßte die Entscheidung. "Das sind deutliche Worte, von denen zu hoffen ist, dass die Kasse nunmehr auch in allen anderen Verfahren den alten und pflegebedürftigen Menschen ihr Recht zukommen lässt", so der Vorsitzende Michael Händel.
Bücher
Formulierungshilfen
Der Klassiker "Formulierungshilfen" von Andrea Friese. Jetzt mit ergänzender Web-App. Nutzen Sie beispielhafte Formulierungen für die Dokumentation der sozialen Betreuung. Die Vorschläge lassen genügend Spielraum für die eigene Kreativität.So dokumentieren Sie schnell und schlüssig für Kollegen, aussagekräftig für die Prüfung durch den MDK. Mit Blick auf Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsinstrument finden Sie auch Formulierungsvorschläge, die den Grad der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen dokumentieren. Nutzen Sie die App, um Formulierungen schnell in Dateien einzufügen.
0 Kommentare
Sie sind aktuell nicht eingeloggt.
Um einen Kommentar zu verfassen, melden Sie ich bitte an.
Beim absenden Ihres Kommentar ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen sie es erneut.
Ihr Kommentar ist zu lang. Es sind maximal 2048 Zeichen erlaubt!