Management
2023: Das kommt jetzt auf die ambulante Pflege zu
Im neuen Jahr kommen auf die die ambulante Pflege zahlreiche Änderungen zu. Damit verbunden sind zusätzliche Verpflichtungen – aber auch neue Möglichkeiten für die Beschäftigten. Bernd Tews gibt dazu einen aktuellen Überblick.

Wie Bernd Tews, Geschäftsführer im bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., in der Januar-Ausgabe von “Häusliche Pflege” schreibt, könnte die seitens der Bundesregierung geplanten Erleichterungen der Zuwanderung für Fachkräfte, Pflegekräfte und Auszubildende eine lang geforderte Perspektive bieten.
Zu den Neuerung für die Ambulante Pflege im Jahr 2023 gehören:
Das Beschäftigtenverzeichnis für die ambulante Pflege: Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger müssen nach dem Gesetz ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) eintragen und Angaben – unter anderem Name, Geburtsdatum und (Zusatz-)Qualifikation – über sie machen. Mit der Registrierung erhalten die Mitarbeitenden eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR), die ab dem 1. Januar 2023 zur Abrechnung von Leistungen verwendet werden sollte. Die Einführung wird sich laut Tews allerdings absehbar verzögern: Einerseits sei das Verzeichnis zu spät an den Start gegangen und andererseits funktioniere die Software nur rudimentär.
Pflegedienste dürfen Dauer und Häufigkeit der häuslichen Krankenpflege verordnen. Nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und den wesentlichen Änderungen der HKP-RL können Pflegefachkräfte nun die Häufigkeit und Dauer einzelner Maßnahmen bestimmen. Wie Tews betont, soll die fachliche Kompetenz der Pflegefachkräfte hierdurch stärker genutzt und die Versorgung der Patientinnen und Patienten optimiert werden. Für die Pflegedienste eröffneten sich neue Möglichkeiten, über behandlungspflegerische Maßnahmen zu entscheiden. Dieses Kompetenzpaket solle nicht zuletzt dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern.
Lesen Sie den ganzen Beitrag inklusive weiterer Neuerungen für 2023 in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
Ausblick 2023: Die Themen für die ambulante Pflege – Webinar mit Referent Andreas Heiber am 13.1.2023. Die Teilnahme ist für Abonnent:innen der Zeitschriften Häusliche Pflege und CAREkonkret kostenfrei. Alle Infos zur Teilnahme finden Sie HIER.
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