Ambulanter Pflegemarkt
Hessen will Markt für Alltagsunterstützung in der Pflege öffnen
Die hessische Landesregierung überarbeitet ihre Pflegeunterstützungsverordnung grundlegend. Gewerbliche Anbieter und Einzelpersonen sollen künftig Betreuungsleistungen erbringen dürfen, starre Vergütungsgrenzen fallen, Ehrenamtliche brauchen keine 30-Stunden-Qualifikation mehr.
Laut einer Mitteilung der Hessischen Landesregierung hat das Kabinett die Änderung der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) beschlossen und damit die Verbändeanhörung eingeleitet. Die bislang bis Ende 2026 befristete Verordnung soll verlängert und an aktuelle Bedarfe angepasst werden. Die PfluV regelt, wie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Haushaltsführung oder sozialer Betreuung erhalten.
Hintergrund der Novelle ist der hohe Anteil häuslicher Pflege: 86,4 Prozent der Pflegebedürftigen in Hessen werden laut Landesregierung zu Hause gepflegt. Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) verwies auf die Belastung pflegender Angehöriger, die „oftmals an den Grenzen der eigenen Belastbarkeit“ arbeiteten.
Eine der weitreichendsten geplanten Änderungen betrifft den Zugang zum Markt für Alltagsunterstützung. Bisher durften im Wesentlichen ambulante Pflegedienste sowie nichtgewerbliche Träger, Einrichtungen und Organisationen solche Leistungen erbringen. Künftig sollen auch qualifizierte Einzelpersonen und gewerbliche Anbieter zugelassen werden. Als Beispiele nennt die Landesregierung Personen mit entsprechender Qualifikation, die stundenweise im Tagesablauf helfen, sowie spezialisierte Unternehmen wie Agenturen für Haushaltsunterstützung, die Einkaufsbegleitung oder gemeinsame Spaziergänge anbieten.
Für bestehende ambulante Pflegedienste verändert sich damit das Wettbewerbsumfeld: Tätigkeiten, die bislang weitgehend ihnen und nichtgewerblichen Trägern vorbehalten waren, können dann auch von neuen Marktteilnehmer:innen übernommen werden.
Die bisherigen festen Vergütungsobergrenzen sollen abgeschafft werden. Stattdessen orientiert sich die Vergütung für Angebote zur Unterstützung im Alltag künftig an den Preisen zugelassener Pflegeeinrichtungen. Die Landesregierung verspricht sich davon wirtschaftlicheres Arbeiten für alle Anbieter.
Ehrenamtliche bei nichtgewerblichen Trägern sollen laut dem Entwurf künftig lediglich einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen müssen, der nicht älter als drei Jahre ist. Die bisher vorgeschriebene 30-stündige Basisqualifikation entfällt für sie. Parallel dazu will Hessen E-Learning-Angebote für die Basisqualifikation etablieren: Das erforderliche Grundlagenwissen soll im Selbststudium erworben werden können.
Den Anerkennungsbehörden räumt der Entwurf zudem mehr Ermessensspielraum bei der Bewertung von Qualifikationskonzepten ein.
Zwei weitere Änderungen zielen auf Verwaltungsvereinfachung: Anerkennungsanträge sollen künftig in Textform gestellt werden können, was die Verfahren beschleunigen soll. Der bislang verpflichtende Tätigkeitsbericht muss nur noch auf Anforderung der Anerkennungsbehörde vorgelegt werden.
Ministerin Stolz fasste die Stoßrichtung der Novelle zusammen: „Die Änderungen versprechen mehr Flexibilität, mehr Angebote und weniger Bürokratie.“
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