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Neue Maßstäbe und Grundsätze für Tagespflege veröffentlicht
Die neuen Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der Tagespflege vom 18. Februar 2020 wurden Ende Mai im Bundesanzeigers veröffentlicht. Die Vereinbarung ist somit am 1. Juni 2020 in Kraft getreten.
Die neuen MuG Tagespflege sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Tagespflegen unmittelbar verbindlich.
Foto: Susanne El-Nawab
Die Überarbeitung der MuG Tagespflege erfolgte auch unter der Mitwirkung des Paritätischen. Berücksichtigt wurden laut Verband unter anderem das aktuelle Pflegeverständnis des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie die Entwicklungen im Rahmen der entbürokratisierten Pflegedokumentation und diverse für die Tagespflege typische Merkmale für das Versorgungssetting, die sie insbesondere von der vollstationären Versorgung unterscheidet.
Diese Vereinbarung ist für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Tagespflegen unmittelbar verbindlich (§ 113 Absatz 1 Satz 8 SGB XI) und bei allen weiteren Vereinbarungen nach dem SGB XI und den Richtlinien nach § 114a Absatz 7 SGB XI von den Vertragsparteien zu beachten.
Die aktuellen MuG stehen als Download auf der Internetseite des Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege zur Verfügung.
Auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie eine Darstellung der alten und neuen Version der MuG Tagespflege im Überarbeitungsmodus. So können die durchgeführten Änderungen zu 2012 gut nachvollzogen werden.
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