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VdK fordert Rechtsanspruch auf Tages- und Kurzzeitpflege

Der Sozialverband VdK beklagt große Versorgungslücken bei der Tages- und Kurzzeitpflege. Ähnlich wie bei der Kita-Betreuung sei auch in diesem Bereich ein Rechtsanspruch nötig, mahnte der nordrhein-westfälische Landesverband.

Tagespflege: Kommt ein Rechtsanspruch? Foto: epd-Bild/Gustavo Alàbiso

Aktuell wendeten sich viele Betroffene an den VdK, weil Unterstützung durch professionelle Kräfte in der Tages- und Kurzzeitpflege fehle, berichtete der Landesvorsitzende Horst Vöge. „Jeder fünfte pflegende Angehörige ist armutsgefährdet.“ Angesichts der steigenden Zahlen müsse dringend etwas passieren.

Der VdK fordert eine steuerfinanzierte Pflegevollversicherung. Um akut zu helfen, müssten zudem alle Beteiligten der häuslichen Pflege immer wieder zu regionalen und landesweiten Gipfel-Gesprächen an einen Tisch geholt werden.

Laut Modellrechnung des Statistischen Landesamts wird die Zahl der Pflegebedürftigen in NRW bis 2050 auf knapp 1,6 Millionen ansteigen und damit um fast ein Drittel höher liegen als im Jahr 2021 (1,2 Millionen Pflegebedürftige).

Der VdK NRW vermeldete mit rund 400 000 Mitgliedern einen neuen Rekord. Dieser Zustrom spiegele die zahlreichen sozialen Problemlagen wider, stellte Vöge fest. „In diesen schwierigen Zeiten haben unsere Mitglieder vermehrt das Gefühl, dass ihre Sorgen und Nöte von der Politik nicht gesehen, nicht gehört und vor allem nicht gelöst werden.“

Die Präsidenten des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hatte sich bereits im Februar für einen „Rechtsanspruch auf Tagespflege, vergleichbar mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab einem Jahr“ ausgesprochen. (dpa)