Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderung- und Kurzzeitpflege - was ändert sich für Tagespflegen und wie kann der „richtige“ Preis berechnet werden?
Zusatz-Seminar
- 03. März 2026 Digital
- 28. April 2026 Digital
- 11. August 2026 Digital
- 24. November Digital

Was können Sie von diesem Kurs erwarten?
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Um was geht es in diesem Kurs?
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Seit dem 01.07.2025 steht für Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 3.539 EUR und bedeutet für Tagespflege, dass in diesem Bereich rund 40% Mehrleistungen zu Verfügung stehen. Wo Licht ist, ist aber auch Schatten. Mit dem Willen des Gesetzgebers mehr Transparenz in die Leistungen der Verhinderungspflege zu bekommen um einem möglichen Missbrauch entgegen zu wirken, kommen Dokumentation- und Nachweispflichten auf die Betreiber von Tagespflegen zu. Erfahren Sie in diesem Seminar alles über die wesentlichen rechtlichen Änderungen und welche Auswirkungen diese auf Sie als Betreiber haben. Soweit nicht anders in der Vergütungsvereinbarung geregelt, können die Preise für die Verhindungspflege losgelöst von der Vergütungsverhandlung berechnet und festgesetzt werden. Wie berechnet sich aber der „richtige“ Preis und was ist dabei zu beachten.
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Für wen ist dieser Kurs geeignet?
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- Inhaber:innen
- Geschäftsführung
- PDL
- Controlling
Weitere Informationen
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Punkte Registrierung beruflich Pflegender
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Ihr Experte
Unternehmensberater, 361 Coaching und Beratung
Michael Küppers Autor
Unternehmensberater, 361 Coaching und Beratung
Veranstaltungsort
Anmeldung
Ihre Ansprechpartnerin
Tel.: +49 (0) 511 9910 142, E-Mail: akademie@vincentz.net
Christina Wilker Produktmanagerin
Tel.: +49 (0) 511 9910 142, E-Mail: akademie@vincentz.net