Nachrichten

„Als hätte sie mit künstlicher Intelligenz die einfachste Lösung gesucht“

Das Bundeskabinett hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Die Streichung der vollen Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege ist damit auf dem Weg ins parlamentarische Verfahren. Der bpa-Präsident spricht von einem Gesetz, das „einem anderen Gesetz diametral widerspricht“.

Das Gesetz tritt voraussichtlich im Sommer in Kraft. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Foto: Florian Arp

-

Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gebilligt. Die umstrittenen Regelungen zur Streichung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege (HKP) und der außerklinischen Intensivpflege (AKI) sind unverändert enthalten: In § 132a Absatz 4 (HKP) und § 132l Absatz 5 (AKI) soll die Grundlohnsummensteigerung nach § 71 Absatz 3 als Obergrenze für Vergütungssteigerungen gelten. Die bisherige Pflicht zur vollständigen Tarifrefinanzierung entfällt ersatzlos. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die Obergrenze zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt.

bpa-Präsident: „So macht man das Gesundheitssystem kaputt“

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), kritisiert den Kabinettsbeschluss scharf: „Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz auf den Weg gebracht, das einem anderen Gesetz diametral widerspricht und stürzt die ambulanten Pflegedienste damit in wirtschaftliche Unsicherheit.“ Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spare, „als hätte sie mit künstlicher Intelligenz die einfachste Lösung gesucht“. Durch „verzweifelte Sparmaßnahmen mit der Gießkanne“ werde „die Axt an die Tarifentlohnung in der Pflege gelegt – und das in einem Moment, in dem wir möglichst viele Menschen motivieren müssen, in diesen Beruf zu gehen“.

Meurer appelliert an den Bundestag: „Der Wegfall der Tarifrefinanzierung im SGB V muss im parlamentarischen Verfahren unbedingt verhindert werden.“

Einsparvolumen: 130 Millionen Euro in 2027

Der Gesetzentwurf beziffert die erwarteten Einsparungen durch die Streichung der Tarifrefinanzierung in HKP, AKI und Haushaltshilfe zusammen auf rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027, aufwachsend auf rund 710 Millionen Euro im Jahr 2030. Die Maßnahme ist Teil eines Gesamtpakets, das die GKV ab 2027 um rund 16,3 Milliarden Euro entlasten soll, aufwachsend auf 38,3 Milliarden Euro bis 2030. Hintergrund ist eine prognostizierte Deckungslücke von rund 15,3 Milliarden Euro allein für 2027.

In der Gesetzesbegründung heißt es: „Damit entfällt auch die Verpflichtung zur vollständigen Tarifrefinanzierung in den Vergütungsverhandlungen.“ Die Regelung sei erforderlich, um „eine Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ zu vollziehen. Die Vorlagepflicht der Leistungserbringer:innen über die Bezahlung nach Tarif werde ebenfalls gestrichen, da sie mit dem Wegfall der Tarifrefinanzierung entfalle.

Gesetzliche Zangensituation bleibt bestehen

Die Tariftreuepflicht nach SGB XI bleibt unangetastet – der Gesetzentwurf enthält keine Änderungen an §§ 72, 82c, 84 SGB XI –, während die Refinanzierung im SGB V gedeckelt wird. Der Intensivpflegeverband Deutschland (IPV) hatte in seiner Stellungnahme vom 19. April vor einer „Insolvenzwelle bei den Kinder- und Erwachsenenintensivpflegediensten“ gewarnt. Der Verband katholischer Altenhilfe (VKAD) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) hatten die Streichung als „nicht nachvollziehbar“ und „zwingend abzulehnen“ bezeichnet.

Christian Westermann, Geschäftsführer des Pflegedienstes Engel vonne Ruhr, hatte diese Konstellation als „strukturelle Enteignung der Substanz ambulanter Pflegeunternehmen“ bezeichnet. Der IPV hatte darauf hingewiesen, dass dieselbe Pflegefachkraft gleichzeitig Leistungen der AKI und Grundpflege erbringe und eine Einhaltung der Tariftreuepflicht nur für den SGB-XI-Anteil in der Praxis nicht möglich sei.

Auch die Diakonie Württemberg kritisiert den Kabinettsbeschluss. „Dieses Vorhaben gefährdet die wirtschaftliche und personelle Existenz ambulanter Dienste und riskiert eine Versorgungslücke“, warnt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. Damit stehe die Versorgungssicherheit pflegebedürftiger Menschen infrage.

Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg, betont: „Gerade in der Pflege brauchen wir ausreichend gute Pflegepersonen, denen wir faire Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung bieten müssen und wollen.“ Dafür brauche es die volle Anerkennung der Tarife und eine verlässliche Refinanzierung. Eine Abkehr von der Tarifrefinanzierung sei „nicht hinnehmbar – im Sinn einer qualitativ hochwertigen Pflege und einer verdienten fairen Bezahlung der Pflegepersonen“.

Grundlohnrate als Deckel – effektiv 2 Prozent

Laut Gesetzentwurf rechnet das BMG mittelfristig mit einer Grundlohnrate von rund 3 Prozent. Durch den zusätzlichen Abzug von einem Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029 liegt die effektive Obergrenze für Vergütungssteigerungen bei rund 2 Prozent. Westermann hatte vorgerechnet, dass bei einem realistischen Tarifabschluss von 6 Prozent eine jährliche Finanzierungslücke von 32.000 Euro pro mittelgroßem Pflegedienst entstehe – ohne Kompensationsmöglichkeit.

Der Gesetzentwurf bestätigt zudem die Anhebung der täglichen Zuzahlungen in HKP und AKI von 10 auf 15 Euro (§ 61). Das entspricht bis zu 450 Euro monatlich bis zum Erreichen der individuellen Belastungsgrenze.