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Behörde: Ambulante Pflegedienste werben irreführend mit Pflegenoten
Ambulante Pflegedienste dürfen nicht mit veralteten Pflegenoten oder irreführenden Angaben für sich werben. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat nach eigenen Angaben nun in drei Fällen Unterlassungsansprüche durchgesetzt, wie sie mitteilte.

Die Zentrale für unlauteren Wettbewerb kritisiert die Werbung mit veralteten Pflegenoten. Foto: Susanne El Nawab
Dabei geht es besonders um die Verwendung der sogenannten Pflegenoten, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) an Heime und ambulante Dienste vergibt. Beanstandet hatte die Wettbewerbszentrale Werbemaßnahmen von 19 Pflegediensten. In 15 Fällen sei die Werbung geändert worden, ein Verfahren laufe noch. Unternehmen hätten beispielsweise veraltete, bessere Noten an Stelle der aktuellen Ergebnisse in der Werbung verwendeten.
Auch irreführende Aussagen waren angemahnt worden, heißt es vonseiten der Wettbewerbszentrale. So habe ein Dienst auf seiner Internetseite erklärt, wie "desolat und unprofessionell" die bisherige Versorgung vor Ort sei, obwohl zahlreiche Mitbewerber in der Umgebung bessere Pflegenoten erzielt hätten. (dpa)
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