Management

Betriebsübergang: Das muss die Käuferseite wissen

Wer einen Pflegedienst übernehmen möchte, muss unbedingt mehrere Punkte beachten. Dipl. Betriebswirt Rainer Berg und Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter geben einen praxisorientierten Überblick. 

Bildquelle: Ngampol - stock.adobe.com. Die Sicherheit für den Wahrheitsgehalt der erhaltenen Daten und Informationen erreicht der Käufer durch Garantieregelungen im Unternehmenskaufvertrag.

Für den Käufer eines Pflegedienstes gilt die Devise, an möglichst viele verlässliche Daten über das Unternehmen und sein betriebliches Umfeld zu kommen. Dabei ergeben sich viele Daten nicht aus der Bilanz und natürlich verbietet sich der (verständliche) Wunsch, vertraulich mit den leitenden Angestellten zu sprechen.

Daher gilt die Käufergrundregel: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“

Entscheidend ist bei der Prüfung und Bewertung der Risiken auch die Abgrenzung zwischen Verkäufer und Käufer: Wer haftet für was? Beispielsweise wird der Käufer nicht haften („zurückzahlen“) wollen, wenn bei der Nachprüfung im Pflege-Rettungsschirm für vergangene Zeiträume Forderungen aufgemacht werden.

Zu regeln ist neben der Abgrenzung auch die Sicherheitsleistung des Verkäufers (üblich dürfte ein Zurückbehalt einer Kaufpreisrate sein), denn erster Ansprechpartner der Pflegekassen ist der neue Inhaber! Die Sicherheit für den Wahrheitsgehalt der erhaltenen Daten und Informationen erreicht der Käufer durch Garantieregelungen im Unternehmenskaufvertrag.

Was ist vom Verkäufer zu garantieren? (Auswahl)

  • Der Verkäufer ist berechtigt, den Unternehmenskaufvertrag abzuschließen und zu erfüllen.
  • Einzelunternehmen (EU)/GbR/GmbH verfügt zum Übergabezeitpunkt über einen Forderungsbestand von in Summe mindestens EUR… (regelmäßig Umsatz von 1,5 Monaten) oder alternativ: einen Betrag von mindestens EUR…
  • Die EU/GbR/GmbH verfügt zum Übergabezeitpunkt über einen (Bank)Kassenbestand von mindestens EUR… Es bestehen mit Ausnahme der EDV-/Software-/PKW-Leasingverträge keine Verbindlichkeiten der EU/GbR/GmbH gegenüber Banken oder Kreditinstituten, ggf. in Höhe von…
  • Im Hinblick auf das Vermieterpfandrecht hinsichtlich der Geschäftsräume der EU/GbR/GmbH versichert der Verkäufer, dass weder Mietrückstände noch sonstige offene Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter bestehen.
  • Die anonymisierte Aufstellung aller Kund:innen der EU/GbR/GmbH, jeweils mit Angaben zu Geburtsjahr, Geschlecht und aktuellem Pflegegrad ist vollständig. Zwischen der EU/GbR/GmbH und den Kund:innen wurden ausschließlich Pflegeverträge abgeschlossen, die den zur Verfügung gestellten Musterverträgen entsprechen. Der Pflegedienst hat seine Verpflichtungen gegenüber den Kund:innen stets ordnungsgemäß erfüllt.
  • Die EU/GbR/GmbH verfügt über alle notwendigen Verträge mit Kranken- oder Pflegekassen oder mit den Trägern der Sozialhilfe für die Erbringung und Abrechnung der Leistungen. Es liegen und lagen in den letzten drei Jahren alle Voraussetzungen dafür vor, dass die EU/GbR/GmbH die Abrechnung für erbrachte sozialversicherungsrechtliche Leistungen gegenüber den entsprechenden Pflege- und Krankenkassen vornehmen kann. Die im MD-Prüfbericht aus dem Jahr … festgestellten Beanstandungen wurden korrigiert.
  • Die anonymisierte Aufstellung der Mitarbeiter:innen ist vollständig und richtig, unter zutreffender Angabe von Position, Qualifikation, Stundenlohn, Wochenarbeitszeit und Eintrittsdatum sowie etwaig bestehendem besonderen Kündigungsschutz unter Angabe des Rechtsgrundes (z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung). Die Arbeitnehmer:innen der EU/GbR/GmbH besitzen die für ihre jeweilige Position erforderliche Qualifikation und Eignung, wie sie jeweils aufgrund Gesetzes oder durch Vereinbarungen mit den Kranken- oder Pflegekassen sowie den Trägern der Sozialhilfe gefordert werden.

30 Jahre Häusliche Pflege

Weitere Beiträge der Serie zur Unternehmensgrüdnung und -nachfolge von Rainer Berg und Prof- Ronald Richter lesen Sie in Häusliche Pflege sowie auf der Jubiläumssonderseite 30jahre.haeusliche-pflege.net.

Veranstaltungstipp

Die beiden Autoren sind auch auf der Häusliche Pflege Managementkonferenz am 10. Oktober in Berlin verteten. Richter will die Regelungen zur Wundversorgung in den Vordergrund seines Vortrags stellen. Berg will angesichts der Tariftreuepflicht Antworten auf Frage “Was ist jetzt zu tun, um auf wirtschaftlich stabilem Kurs zu bleiben?” geben.