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Bremen unterstützt Tagespflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag
Das kleinste deutsche Bundesland Bremen fördert alle Tagespflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag nach dem SGB XI abgeschlossen haben.

Foto: Gustavo Alàbiso
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Nach Angaben des zuständigen Ressorts für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport werden sogenannte Investitionsfolgekosten wie Abschreibungen, Instandhaltungskosten, Mieten und Zinsen der Tagespflegeeinrichtungen. Die Höhe der Fördermittel bemesse sich nach der Anzahl der Pflegebedürftigen und einer Förderquote von 100 Prozent der Investitionsfolgekosten, so ein Sprecher der Senatorin Anja Stahmann (Grüne).
Die Anträge können laut Senat über den Einrichtungsträger bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen gestellt werden. Weitere Informationen sind im Bremischen Ausführungsgesetz (BremAGPflegeVG) und der Durchführungsverordnung zum Gesetz zu entnehmen.
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