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Förderrichtlinie Pflege vor Ort in Brandenburg

Die erste Säule „Pflege vor Ort“ ihm Rahmens des Brandeburger Pakts für die Pflege ist am 1. April in Kraft getreten. Für diese „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ hat das Bundesland jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Brandeburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Foto: MSGIV Brandenburg Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Die Pflege der Zukunft ist eine ‚Pflege im Quartier‘".

Förderanträge können Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und Gemeinden stellen. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.

Der Pakt für Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung. Mit ihm soll unter anderem die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet und Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen:

  1. Pflege vor Ort stärken (Förderprogramm für Kommunen)
  2. Ausbau der Pflegeberatung (insbesondere der Pflegestützpunkte)
  3. Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur (Investitionsprogramm Kurzzeit- und Tagespflege)
  4. Fachkräftesicherung (Attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege)

„Die Pflege der Zukunft ist eine Pflege im Quartier“, meint Brandeburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen). „Unser Ziel ist es, dass die Menschen im Land Brandenburg auch mit Pflegebedürftigkeit durch vielfältige und flexible Angebote und Hilfen ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter führen und an der Gesellschaft teilhaben können“, so die Ministerin. Das Förderprogramm „Pflege vor Ort“ sei das Herzstück im Pakt für Pflege.

Fördermittelanträge finden Sie als Download beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV).