News

Gründung einer Tagespflege wird deutlich einfacher

Mit dem 1. Oktober 2018 werden in Bayern deutlich mehr Tagespflegeangebote für pflegebedürftige Menschen entstehen. Der Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern und den Verbänden der Pflegeanbieter regelt Personalstandards und Fahrtkostenübernahmen, trifft Aussagen zur sinnvollen Größe einer Tagespflege und sorgt vor allem für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren.

-

Die Tagespflege übernimmt tagsüber die Versorgung der Pflegebedürftigen. Foto. Friedrich Stark/epd-Bild

"Mit dem landesweiten Regelwerk bekommen wir endlich Rechtssicherheit für eine zuvor völlig heterogene Landschaft", so Kasri. "Mit den neuen Regelungen im Rahmenvertrag gewinnt die Tagespflege, die tagsüber die Versorgung der Pflegebedürftigen übernimmt und damit oft die Familien entlastet, weiter an Attraktivität", lobt Kai A. Kasri, der bayerische Landesvorsitzende, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). "Einerseits werden bestehende Angebote gestärkt, andererseits gibt es aber auch Anreize für Neugründungen."

Die Gründung einer Tagespflege werde deutlich einfacher, erklärt der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München Joachim Görtz. "Für einen Träger wird die Zulassung einer neuen Tagespflege durch festgelegte Fristen zur Beantragung und Erteilung eines Versorgungsvertrags planbarer. Auch die Pflegebedürftigen und ihre Familien erhalten mehr Sicherheit: Eine neu vereinbarte Platzfreihaltegebühr sichert dem Pflegebedürftigen auch bei kurzfristigen persönlichen Planänderungen den Platz."

Ein Video zum Thema Tagespflege im Quartier finden Sie hier