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Gründungskonferenz der Bundespflegekammer konstituiert
Unter dem Leitmotiv "Das Neue WIR!" hat sich am 28. September 2017 die Gründungskonferenz der Bundespflegekammer in Berlin konstituiert.

Ziel ist es, die Anliegen des Pflegeberufsstandes und die Anliegen der Pflegeempfänger voranzutreiben. Foto: Adobestock/bluedesign
Die Bundespflegekammer wird das oberste Vertretungsorgan der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen sein und als solches die Interessen der geschätzt 1,3 Millionen Pflegenden in Deutschland vertreten. Sie wird die Vertretung aller Landespflegekammern auf Bundesebene sein. Damit nimmt die Selbstverwaltung der beruflich Pflegenden Einfluss auf bundespolitische Themen mit dem Ziel, die Anliegen des Pflegeberufsstandes und die Anliegen der Pflegeempfänger voranzutreiben.
Um die Stimme der Pflegenden vernehmbar einbringen zu können, brauche es die Bundespflegekammer, so der Deutsche Pflegerat. Neben der politischen Arbeit soll es "darum gehen, alle Ordnungen und Satzungen, also die Grundlagen für pflegerisches Handeln in den Ländern, so zu harmonisieren, dass bundesweit eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sichergestellt ist". Darüber hinaus könnten auch der Bundespflegekammer per Gesetz staatliche Aufgaben, wie das Festlegen von Richtlinien für die Mitglieder, übertragen werden."
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