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Grüttner: Uneingeschränkter Bestandsschutz auch für alle hessischen Tagespflegeeinrichtungen
Zum Jahreswechsel treten neue Verordnungen zum Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) in Kraft, die bei den Pflegeanbietern für Beunruhigung gesorgt haben. Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) machte auf dem bpa-Fachkongress in Bad Homburg nun deutlich, dass es einen uneingeschränkten Bestandsschutz für alle hessischen Pflegeeinrichtungen geben wird.

Hessens Sozialminister Stefan Grüttner: "Uneingeschränkter Bestandsschutz für alle Pflegeeinrichtungen."
Foto: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
"Alle hessischen Pflegeeinrichtungen, die momentan eine Betriebserlaubnis haben, und alle Einrichtungen, für die ein Bauantrag bis zum 31. Dezember 2018 gestellt wird, genießen einen uneingeschränkten Bestandschutz." Das hat der hessische Sozialminister Stefan Grüttner auf dem Fachkongress Pflege des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) Ende November in Bad Homburg klargestellt. Damit erläuterte Grüttner erstmals die konkreten Regelungen der zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Verordnungen zum Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP). "Ich bin davon überzeugt, dass damit eine Sicherheit für die Pflegebranche in Hessen hergestellt ist."
"Mit dem vollständigen Bestandsschutz für alle Pflegeeinrichtungen in Hessen beginnt eine umsichtige Neuaufstellung der Pflegelandschaft, ohne bestehende Strukturen zu schädigen", lobte der hessische bpa-Landesvorsitzende Jochen Rindfleisch-Jantzon." Der uneingeschränkte Bestandsschutz und die Rücknahme kurzfristiger Umbauvorgaben würden dafür sorgen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor Ort dringend benötigte Plätze in Tagespflegen und Pflegeheimen finden können.
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