News

Internationale Pflegekräfte ohne zeitliche Verzögerung einstellen

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) fordern für das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz als zusätzlichen Baustein für die Pflege die gesetzliche Einführung einer sogenannten „Kompetenzvermutung“.

Internationale Pflegekräfte anzuwerben und einzustellen ist nach wie vor oft ein langwieriger Prozess in der Pflege. Foto: AdobeStock/Felix/peopleimages.com

Worum geht´s? Durch die Kompetenzvermutung können internationale Pflegekräfte mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung oder einem Studium sowie den notwendigen Sprachkenntnissen sofort als Fachkräfte in Deutschland tätig werden. Weitere Prüfungen von Ausbildungsinhalten und ggf. notwendigen Anpassungsmaßnahmen erfolgen im notwendigen Maß dann erst nachgelagert.

„Pflegekräfte ächzen unter einer immer weiter zunehmenden Arbeitsverdichtung und die Politik schickt tausende gut ausgebildete internationale Kräfte monatelang – nicht selten mehr als ein Jahr – auf die Ersatzbank, bis auch die letzte Behörde ihren Stempel auf ein Zeugnis gemacht hat. Das geht so nicht“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. „Wer uns bei der Versorgung unserer pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger helfen will, muss mit offenen Armen begrüßt und nicht zuerst durch deutsche Bürokratie abgeschreckt werden.“ Das schwäche die Pflege auch im internationalen Wettbewerb um diese Kräfte.

Kompetenzniveau soll gesichert werden

Durch die Kompetenzvermutung bleibe die Qualität der Versorgung für die Pflegebedürftigen gesichert, betont die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner. „Vorfahrt erhalten nur internationale Pflegekräfte mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung oder einem Studium. Sie müssen außerdem angemessene sprachliche Qualifikationen vorweisen. Damit sichern wir das Kompetenzniveau und schaffen gleichzeitig die Möglichkeit, wieder mehr Pflegebedürftigen eine professionelle Unterstützung anzubieten. Das entlastet auch die betroffenen Familien enorm.“

Eine entsprechende Regelung könnte im Pflegeberufegesetz verankert und dazu in das anstehende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegekompetenzgesetz eingebracht werden. Das würde eine schnelle und wirksame Verbesserung der pflegerischen Versorgung bedeuten, betonen die Verbände.