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Kostenträger refinanzieren Azubigehälter im ersten Jahr
Die Vergütungen von Auszubildenden in der Pflege, die ab 2020 nach dem neuen Pflegeberufegesetz ausgebildet werden, sollen im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. Das hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt im Rahmen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung beschlossen.

Die Kostenträger sollen ab 2020 die Vergütung von Pflege-Azubis im ersten Jahr übernehmen.
Foto: Adobe Stock / magele-picture
So sollen Berufsanfänger im ersten Ausbildungsjahr die voll ausgebildeten Pflegefachkräfte in einem geringeren Umfang entlasten müssen, als Auszubildende im zweiten oder letzten Jahr der Ausbildung.
Weitere Informationen zum Gesetz gibt es auf der Website des Bundesgesundheitsminsteriums.
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