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Kritik am Energiefonds: Stationäre Einrichtungen werden bevorzugt
Das Bundeskabinett will mit einem Maßnahmenpaket unter anderem Pflegeeinrichtungen bei den Auswirkungen der Energiekostenexplosion helfen. Doch nicht alle sollen berücksichtigt werden.
„Mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket versucht die Bundesregierung, die Auswirkungen der Energiekostenexplosion zu lindern. Auch Pflegeeinrichtungen und vor allem die Pflegebedürftigen sollen mit der Gas- und Strompreisbremse in der Energiekrise entlastet werden. Die verbleibenden Zusatzkosten sollen zur Entlastung der Pflegebedürftigen über einen speziellen Fonds weitgehend kompensiert werden“, erläutert der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer.
Profiteure seien Pflegebedürftige, wenn ihre Einrichtung Gas oder Fernwärme bezieht. „Die übrigen Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen bekommen keine Mittel aus dem Fonds für das Heizen, Pflegedienste erhalten gar nichts„, wundert sich Meurer.
Die Bundesregierung schaffe aus seiner Sicht damit eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. „Weil die Kosten für andere Energieträger wie Öl und Pellets oder auch stark gestiegene Kraftstoffpreise ambulanter Dienste nicht erstattet werden und zum Beispiel Pflege-Wohngemeinschaften und zu Hause versorgte Menschen nicht von den Hilfen aus dem Fonds profitieren, werden Pflegebedürftige künftig ungleich behandelt – je nachdem, wo sie leben oder welche Energieformen dort benötigt werden“, stellt der bpa-Präsident fest und fordert Nachbesserung.
Konkret stehen für ein Hilfsprogramm acht Milliarden Euro zur Verfügung, zusätzlich zur geplanten Gas- und Strompreisbremse. Diese sowie das Hilfsprogramm für Krankenhäuser und Pflegeheime hatte das Kabinett am Freitag beschlossen. Die Kliniken und Heime hätten wenige Möglichkeiten, Einsparungen bei den Energiekosten zu realisieren, hieß es.
Für Kliniken gibt es demnach sechs Milliarden Euro, für Pflegeheime zwei Milliarden Euro. Für den Krankenhausfonds werden Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vom Bund zugewiesen, ebenso gibt es Gelder aus dem WSF für Pflegeheime. Die Programme haben jeweils eine Laufzeit bis April 2024. Es sollen Mehrkosten für den Bezug von Erdgas, Fernwärme und Strom erstattet werden.
Im Entwurf für eine Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes heißt es, Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen seien von herausragender Bedeutung für die öffentliche Daseinsvorsorge. „Vor diesem Hintergrund sind schnell umsetzbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der durch die steigenden Energieträgerpreise stark gefährdeten Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen erforderlich.“ Scheinbar werden auch Tagespflegeeinrichtungen keine Unterstützung erhalten.
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