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Land Berlin fördert Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen pauschal
Im Bundesland Berlin erhalten Tages- und Nachpflegeeinrichtungen jährliche Beträge in Höhe von 511 Euro pro Platz.

Berlin fördert Einrichtungen pauschal. Foto: Adobe Stock/Gerhard Seybert
Berliner Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen können bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Referat II C. Die Antragsformulare werden von der Senatsverwaltung am Jahresanfang an die Träger der berechtigten Einrichtungen versandt. Pro Platz gibt das Land 511 Euro nach § 6 LPflegEG. Die Höhe der Pauschalförderung ist dabei jedoch begrenzt auf die Höhe der tatsächlich angefallenen gesondert berechenbaren Auswendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI. Die gewährte Pauschalförderung wird bei der Ermittlung der investiven Entgelte nach § 82 Abs. 3 berücksichtigt. Dadurch verringert sich die Höhe des investiven Entgeltes für die Tagespflegegäste. Bei Tagespflegen mit fünf Öffnungstagen in der Woche (Montag bis Freitag) entspricht dies 2,34 Euro pro Belegungstag, so ein Sprecher der Senatverwaltung.
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