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Land Schleswig-Holstein hilft bei betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen
Die schleswig-holsteinische Landesregierung gewährt für den Aufbau und Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen Zuschüsse zu laufenden betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen für Anspruchsberechtigte nach § 41 SGB XI.

Auch in Schleswig-Holstein können Tagespflegeeinrichtungen Förderungen beantragen. Foto: Adobe Stock/Gerhard Seybert
Die Zuschüsse werden in Höhe von bis zu 90 Prozent der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen gewährt, höchstens 10,23 Euro täglich. Die Antragstellung erfolgt durch Träger von Einrichtungen bei den jeweils zuständigen Landkreisen oder kreisfreien Städten, teilte das zuständige Sozialministerium in der Landeshauptstadt Kiel mit.
Weitere Informationen gibt es im Landespflegegesetz und Landespflegegesetzverordnung des Landes-Schleswig-Holstein.
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