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MDK-Geschäftsführer verteidigt neue Qualitätsrichtlinie
Der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Dr. Peter Pick, hat die neue Qualitätsrichtlinie Häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) im Gespräch mit der Zeitschrift Häusliche Pflege verteidigt.

Der Geschäftsführer des MDK, Peter Pick Foto: Susanne El Nawab
Diese sei nötig geworden, weil man die Leistungserbringer nicht prüfen konnte, die keinen Versorgungsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI haben, sondern nur mit Krankenkassen einen Vertrag nach § 132a SGB V zur Erbringung der häuslichen Krankenpflege haben. Man könne deshalb nicht ausschließen, dass diese Leistungserbringer bewusst keinen Versorgungsvertrag nach SGB XI abgeschlossen hätten, um so die Qualitätsprüfungen zu umgehen, so Pick. Vor dem Hintergrund der Skandalberichterstattung über Abrechnungsbetrügereien in der Pflege hat der MDK laut die Pick diese Lücke geschlossen.
Das komplette Interview mit Peter Pick können Sie in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Häusliche Pflege lesen.
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