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Medianlohn in der Altenpflege steigt 2025 auf 4.438 Euro

Das Medianentgelt für Altenpflegefachkräfte ist 2025 laut Bundesagentur für Arbeit auf 4.438 Euro gestiegen – ein Plus von 6,9 Prozent. Damit liegt es über dem Durchschnitt aller Branchen. Der bpa Arbeitgeberverband sieht die Entwicklung positiv, warnt jedoch vor Risiken durch geplante Reformen.

Innerhalb von zehn Jahren sind die Medianlöhne der Altenpflegefachkräfte um 74 Prozent gestiegen. Foto: Andrii Zastrozhnov/Adobe Stock

Wie aus dem Entgeltatlas hervorgeht, erhöhte sich das Medianentgelt von 4.153 Euro auf 4.438 Euro monatlich. Damit verdienen Altenpflegefachkräfte im Median 221 Euro mehr als Beschäftigte über alle Branchen hinweg, deren Median bei 4.217 Euro liegt. Noch 2015 lag das Entgelt in der Altenpflege deutlich darunter. „Innerhalb von zehn Jahren sind die Medianlöhne der Altenpflegefachkräfte um 74 Prozent gestiegen“, erklärte Rainer Brüderle, Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes.

Regional zeigen sich Unterschiede: Spitzenreiter sind Baden-Württemberg mit 4.614 Euro und Hamburg mit 4.579 Euro, während Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen die niedrigsten Werte aufweisen. In 15 von 16 Bundesländern liegt das Entgelt inzwischen über dem gesamtwirtschaftlichen Median.

Branche warnt vor Risiken durch Reformpläne

Der Verband sieht die positive Lohnentwicklung jedoch gefährdet. Brüderle betont: „Diese Entwicklung darf die Bundesregierung mit ihren Reformplänen jetzt nicht aufs Spiel setzen.“ Kritik richtet sich insbesondere gegen Unsicherheiten bei der Refinanzierung steigender Löhne. Es sei widersprüchlich, höhere Gehälter zu fordern, ohne deren Finanzierung langfristig zu sichern.

Gerade private Anbieter seien darauf angewiesen, wettbewerbsfähig zu bleiben, um Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten. „Gerade die privaten Pflegeanbieter müssen auch künftig in der Lage sein, ihren Beschäftigten attraktive Gehälter zu zahlen“, so Brüderle.

Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen

Der bpa Arbeitgeberverband fordert eine Reform, die alle Träger gleichermaßen berücksichtigt. Private Anbieter hätten einen wesentlichen Anteil an der Versorgung von Patient:innen und Pflegebedürftigen. „Sie dürfen gegenüber anderen Trägern nicht benachteiligt werden“, heißt es weiter.

Eine Schwächung der wirtschaftlichen Grundlage könne nicht nur Unternehmen gefährden, sondern auch die Versorgung insgesamt. Ziel müsse es sein, Strukturen zu stärken, die täglich Verantwortung für die Pflege übernehmen – unabhängig von der Trägerschaft.