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Neue Qualitätsmaßstäbe in der ambulanten Intensivpflege vereinbart
Die Ersatzkassen haben zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) erstmalig verbindliche bundesweite Regelungen zur Qualität der Versorgung von Wachkomapatienten und andere intensivpflegebedürftige Menschen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege abgeschlossen.

bpa, vdek und die Ersatzkassen haben sich auf einheitliche Standards für die außerklinische Intensivpflege geeinigt. Foto: W. Krüper
Diese regeln bundeseinheitlich die organisatorischen und pflegefachlichen Anforderungen an den Pflegedienst und setzen somit wichtige Versorgungsstandards. Der Pflegedienst muss beispielsweise eine speziell qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit Zusatzqualifikation als Atmungstherapeut oder Ähnliches vorweisen können und an allen Tagen der Woche 24 Stunden erreichbar sein. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sollen zudem mit Unterstützung des Pflegedienstes in die Lage versetzt werden, krankenpflegerische Maßnahmen ganz oder teilweise zu übernehmen.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte: "Für uns steht die Versorgungsqualität der Betroffenen im Mittelpunkt. Und das bedeutet, dass die Menschen im häuslichen Umfeld bleiben und professionell vom Pflegedienst betreut werden." Bisher war die Landschaft der intensivpflegerischen Versorgung eher zersplittert, denn die Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den speziellen Pflegediensten zu der krankenpflegerischen Versorgung wurden in der Regel von einzelnen Krankenkassen und Diensten vor Ort geschlossen. "Dieser erstmalige bundeseinheitliche Abschluss ist ein Meilenstein für die Intensivpflege in Deutschland", machte bpa-Geschäftsführer Bernd Tews deutlich.
Bundesweit gibt es ca. 15 000 Menschen, die diese ambulante außerklinische Intensivpflege in Anspruch nehmen. Die Kosten aller Krankenkassen lagen 2017 bei deutlich über einer Milliarde Euro, die Ersatzkassen tragen ungefähr die Hälfte dieser Kosten.
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