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NRW: Sonderregelung für Pflegehelferausbildung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, auszubildenden Pflegehelfern den Wechsel in die Fachkraftausbildung zu erleichtern. Diese können nun auch 2020 nach der erfolgreichen Ausbildung in das zweite Jahr der Fachkraftausbildung wechseln.

Die neue Sonderregelung ermöglicht Pflegehelfern in NRW, nach dem Examen in das zweite Jahr der Fachkraftausbildung zu wechseln.
Foto: Werner Krüper
"Damit gewinnen wir hunderte hoch motivierte Fachkräfte für Pflegedienste und -einrichtungen", freut sich der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter Sozialer Dienste (bpa) Christof Beckmann. Der bpa hatte angesichts der neuen generalistischen Pflegeausbildung ab 2020 auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Zunächst war dieser Weg durch den Start der neuen generalistischen Pflegeausbildung versperrt. "Es wird 2020 in der reformierten Ausbildung noch keine zweiten Jahrgänge geben, und der Wechsel in das zweite Ausbildungsjahr Altenpflege ist ohne die Regelung verbaut. Deshalb war diese Sonderregelung notwendig, die es Altenpflegehelfern nach ihrem Examen ermöglicht, noch in die laufende Fachkraftausbildung nach altem Modell zu wechseln." NRW folgt damit dem Vorbild Hessens und anderer Bundesländer, in denen der Wechsel für die Zeit der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbildung bereits ähnlich geregelt wurde.
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