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Organisation der Entlassungen jetzt offiziell in Händen der Krankenhäuser
Das Entlassmanagement liegt durch den neuen Rahmenvertrag in den Händen der Krankenhäuser. Pflegedienste sollten genau wissen, welche Aufgaben die Krankenhäuser haben und ihre Pflegekunden entsprechend informieren und beraten.

Henning Steinhoff, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen Foto: bpa
Krankenhäuser müssen in Zukunft bei Entlassung der Patienten viele Aufgaben übernehmen. Sie müssen Entlasspläne und Entlassbriefe schreiben und frühzeitig alle Beteiligten informieren. Die Krankenhäuser müssen zudem die Krankenkasse des Patienten frühzeitig über die Weiterversorgung des Patienten informieren – vor Kontaktaufnahme zu einem Pflegedienst oder Pflegeheim. Henning Steinhoff, Leiter der Landesgeschäftsstelle des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste in Niedersachsen erklärt in der Häuslichen Pflege, welche Pflichten Krankenhäuser und welche Rechte Patienten bei der Entlassung haben.
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