Pflegebedürftige

Pflegebedürftige: Sonderregelungen gelten noch bis Jahresende

Die Sonderregelungen zum Schutz von pflegebedürftigen Menschen in der Pandemie gelten noch bis Ende dieses Jahres. Darauf wies der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen am 22. November in Oldenburg hin. So werde auch Pflegegeld gezahlt, wenn keine Beratungsgespräche stattfinden. Diese seien sonst gesetzlich verpflichtend. Zudem könne der Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 flexibler genutzt werden, also auch für nicht anerkannte Dienstleister. 

Noch bis Jahresende wird Pflegegeld auch ohne die sonst pflichtmäßigen Beratungsgespräche gezahlt. Foto: Adobe Stock/xtock

Für pflegende Angehörige gibt es ebenfalls mehr Flexibilität. Der VdK begrüßte die Erleichterungen. Kritisch sieht der Verband nach eigenen Angaben aber, wenn zur Begutachtung für einen Pflegegrad der persönliche Besuch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) coronabedingt entfällt. (dpa)