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Pflegeexperte: Blutentnahme durch ambulante Dienst nicht gestattet
Eine Blutentnahme durch den ambulanten Dienst ist nicht zulässig. Darauf weist Pflegeexperte Peter Wawrik in der Facebookgruppe "Häusliche Pflege – Pflegedienste besser managen" hin.

Pflegeexperte Peter Wawrik Foto: Privat
Dies sei selbst dann nicht gestattet, wenn es examinierte Pflegekräfte fachlich könnten. Ärztliche Anfragen sollten abgelehnt werden, da diese Leistung nicht in Rahmenverträgen vereinbart sei, so Peter Wawrik.
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