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Pflegereform verschoben: PNOG steht im September auf Kabinettsagenda
Der Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz kommt im September 2026 auf die Kabinettsagenda. Das geht aus der vorläufigen Kabinettzeitplanung vom 24. Juli 2026 hervor. Während der VDAB eine grundlegende Überarbeitung fordert, warnt der BKK Dachverband davor, die Inhalte weiter aufzuweichen.
Nach der Kabinettzeitplanung ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) des Bundesgesundheitsministeriums als sogenanntes O-TOP für die Kabinettsitzungen im September 2026 angemeldet. Als vorgesehene Termine nennt die Planung den 2., 16., 23. und 30. September. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits Mitte Juli in der Bundespressekonferenz angekündigt, die Reform werde „im Herbst auf die Tagesordnung kommen“. Die Pflegeversicherung müsse auf ein tragfähiges Fundament gestellt werden, so Merz: „Wir haben zurzeit eine große Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben, und diese Lücke müssen wir schließen.“
VDAB fordert Start am 2. September
Thomas Knieling, Geschäftsführer des VDAB, dringt auf einen straffen Zeitplan: „Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sollte in der Kabinettsitzung am 2. September 2026 auf den Weg gebracht werden, damit das parlamentarische Verfahren unmittelbar nach der Sommerpause – am 10. September – starten kann.“ Voraussetzung sei jedoch, dass Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann den bisherigen Entwurf grundlegend überarbeite. Insbesondere die geplanten Regelungen zur Tariftreue sowie Einschränkungen bei Beratungsbesuchen und Entlastungsleistungen müssten aus Sicht des VDAB korrigiert werden.
BKK warnt vor Aufweichung und Rekorddefizit
Diametral entgegen steht die Position des BKK Dachverbandes. Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des Verbandes, mahnt, die inhaltlich guten Ansätze wie die Vereinfachung durch Budgets und die Pflegebegleitung dürften „nicht aufgeweicht oder weiter aufgeschoben werden“. Aktuelle Prognosen zeigten laut Klemm „ein Rekorddefizit von bis zu 5,2 Milliarden Euro für Ende 2026″. Die Ausgaben seien im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um elf Prozent gestiegen. Als Haupttreiber nennt sie die Kosten bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege infolge des gemeinsamen Jahresbeitrags, die Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen sowie den demografiebedingten Zuwachs an Pflegebedürftigen.
Enger Zeitplan bis Inkrafttreten am 1. Januar 2027
Für den neuen Bundesgesundheitsminister Linnemann bleibt wenig Zeit, die Reform anzustoßen. Soll das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, müssten nach dem Kabinettbeschluss noch erste Lesung im Bundestag, Beratungen im Gesundheitsausschuss sowie zweite und dritte Lesung in diesem Jahr folgen.
von: Steve Schrader
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