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Rahmenausbildungspläne: Paritätischer will Arbeitshilfe erstellen

Nach der Veröffentlichung der Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG (Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht, Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung) will die Fachabteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands eine inhaltliche Analyse und Bewertung der Dokumente erarbeiten.

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Obwohl bundeseinheitliche Rahmenpläne für die beruflichen Pflegeausbildungen jetzt zur Verfügung stehen, sind viele Ausbildende noch nicht über die Details im Bilde.

Foto: Adobe Stock/Antonioguillem

Die Rahmenlehrpläne haben eine empfehlende Wirkung. Sie dienen den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung als Orientierungshilfen für die Entwicklung der schulinternen Curricula
einerseits und der Ausbildungspläne andererseits. Auch für die Länder stellen sie eine Orientierung dar, ohne jedoch in deren Durchführungszuständigkeit einzugreifen.
Die Fachabteilung des Gesamtverbandes hat eine inhaltliche Analyse und Bewertung der Dokumente angekündigt. Außerdem soll eine Arbeitshilfe für die Mitgliedsorganisationen zur Verfügung gestellt werden, meldet der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen.

Pflegeausbildung: Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG
( 2 MB )