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Stichtag zur Schließung der Wählerverzeichnisse für Wahl zur Kammerversammlung terminiert
Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Niedersachsen hat den Stichtag zur Schließung der Wählerverzeichnisse für die Wahl zur Kammerversammlung auf den 31. Januar festgelegt.

Bis zum 31. Januar müssen die Registrierungsunterlagen vorliegen, die zur Teinahme an der Wahl zur niedersächsischen Pflegekammer berechtigen. Foto: AdobeStock/fotomek
Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Niedersachsen hat den gesetzlichen Auftrag, die Wahlen zur ersten Kammerversammlung durchzuführen. Nur Mitglieder, deren Registrierungsunterlagen bis zum Stichtag vollständig vorliegen, dürfen an der Wahl zur Kammerversammlung – dem höchsten Organ der Pflegekammer Niedersachsen – teilnehmen und kandidieren. Alle Angehörigen einer der drei Heilberufe in der Pflege (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) sind kraft Gesetzes Mitglied der Pflegekammer Niedersachsen. Wer sich bislang noch nicht mit einem eigenhändig unterschriebenen Meldebogen und der Kopie der Berufsurkunde bei der Pflegekammer Niedersachsen registriert hat, ist aufgerufen, dies bis zum 31. Januar 2018 zu tun. Von etwa 70 000 Pflegekräften in Niedersachsen haben sich bisher mehr als 37 000 zur Registrierung gemeldet. Alle weiteren Informationen zum Prozedere der Kammerwahl gibt die Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Niedersachsen mit der Wahlankündigung im Februar bekannt.
Bislang größte Pflegekammer Deutschlands
Am 12. Dezember 2016 hat der Niedersächsische Landtag das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) verabschiedet. Es trat am 01.Januar 2017 in Kraft. Damit entsteht die dritte und bisher größte Pflegekammer in Deutschland. Die Pflegekammer hat das Ziel, die Pflegeberufe durch eine demokratisch legitimierte berufsständische Selbstverwaltung zu stärken und weiterzuentwickeln. Damit können die Angehörigen der Heilberufe in der Pflege die Zukunft ihres Berufsstandes in Niedersachsen mitbestimmen. Als größte Berufsgruppe des Gesundheitswesens nimmt die Pflege eine Schlüsselposition in der aktuellen und zukünftigen gesundheitlichen Versorgung ein. Selbstverwaltung und Weiterentwicklung der professionellen Pflege in Niedersachsen liegen nun erstmals in der Eigenverantwortung der Pflegenden selbst.
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