Management

Tagespflegen krisensicher machen: Was gilt es zu beachten?

Für den Fall akuter Krisensituationen wie anhaltende Stromausfälle, Brände, Bombenfunde, Unwetter oder Pandemien sind Tagespflegen verpflichtet ein Krisenkonzept vorzuhalten. Doch was ist eine Krise und welche Abläufe wären von einer möglichen Krise betroffen? Die Fachzeitschrift „TP“ liefert einen Überblick.

Krisen lassen sich nie vollständig ausschließen oder verhindern. Doch der Umgang mit ihnen lässt sich vorbereiten. Bild: lucadp - AdobeStock.

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde das Thema der Krisenvorsorge für Pflegeeinrichtungen in § 113 Abs. 1 SGB XI gesetzlich verankert. Doch um welche Krisen geht es da genau? Marie-Luise Mangelsdorf und Paul Schnelle verweisen in der Oktober-Ausgabe der Fachzeitschrift „TP“ auf die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege)“. Dort werden folgenden Krisensituationen benannt:

  • Stromausfälle,
  • Brände,
  • Bombenfunde,
  • Unwetter/Naturkatastrophen oder
  • Pandemien.

„Für den Fall eines Brandes in einer Tagespflegeeinrichtung verfügen Sie ja bereits über geeignete Sachmittel im vorbeugenden Brandschutz, Flucht- und Rettungswegepläne sowie die Brandschutzordnungen Teil A bis C“, so das Experten-Duo. Und auch ein Pandemiekonzept, sei – zumindest für den Fall eines Corona-Ausbruchs – ist seit dem Frühjahr 2020 Teil des Hygienehandbuches. „Demnach müssen Sie für die Krisen ‚Pandemie‘ und ‚Brände‘ lediglich Ihre bestehenden Konzepte und Schutzkonzepte evaluieren und verweisen künftig im Krisenkonzept auf eben diese Teilkonzepte“, erläutern Mangelsdorf und Schnell.

Explizites Evakuierungskonzept

Zudem empfehle es sich, neben dem bestehenden Pandemiekonzept und dem Brandschutzkonzept auch ein explizites Evakuierungskonzept vorzuhalten, welches neben dem Brandfall auch die Evakuierung bei einem Bombenfund oder Hochwasser regele.

Ein besonderes Augenmerk sollte derweil auf das Thema „Stromausfall“ gelegt werden. „Wenn möglich simulieren Sie nach Ende des Tagespflegebetriebes mit Ihrem Haustechniker einen Stromausfall in einem Teil der Tagespflege oder im gesamten Objekt“, raten Mangelsdorf und Schnell. „Sie werden
überrascht sein, welche Automatiktür sich bei Wegbleiben des Stroms nicht mehr öffnen lässt, welche Geräte in der Tagespflege Alarm geben und nur eine begrenzte Akkulaufzeit aufweisen.“ Außerdem gelte es insbesondere auch die Brandmeldeanlage zu checken und zu prüfen, ob diese über die gesetzliche vorgeschriebene Akkuleistung verfüge.

Lesen Sie den ganzen Beitrag mit vielen weiteren wichtigen Hinweisen in der Oktober-Ausgabe der Fachzeitschrift „TP“.