News

Tarifdeckel im GKV-Sparpaket: Verbände warnen vor Versorgungslücken in der ambulanten Pflege

Der Bundestag entscheidet am Freitag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Diakonie, Devap und VdDD warnen: Werden Tariferhöhungen nicht mehr voll refinanziert, drohen freigemeinnützigen Pflegediensten Insolvenzen und flächendeckende Leistungseinschränkungen. Parallel kündigt der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen eine Verfassungsklage gegen das Eilverfahren an.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach nach Beratungen im Gesundheitsausschuss von einem chaotischen Gesetzgebungsverfahren. Er plant nun das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Foto: Bündnis 90 die Grünen

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht laut gemeinsamer Erklärung von Diakonie Deutschland, dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) und dem Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) vor, dass Tariferhöhungen in Krankenhäusern, in der häuslichen Krankenpflege sowie in der medizinischen Rehabilitations- und Versorgung künftig nicht mehr vollständig durch die Gesetzliche Krankenversicherung refinanziert werden. Eine vergleichbare Regelung ist demnach auch für die Pflegeversicherung im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vorgesehen.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch bezeichnet freigemeinnützige ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen als tragende Säule der wohnortnahen Versorgung. Gerade dort sei die Tarifbindung besonders hoch, weshalb die Reformpläne deren wirtschaftliche Lage nach seiner Einschätzung massiv verschärfen. Schuch rechnet damit, dass Einrichtungen ihre Leistungen großflächig einschränken müssten, um nicht in Insolvenzgefahr zu geraten.

Kritik am Widerspruch zwischen Tarifförderung und Deckelung

VdDD-Vorstandsvorsitzende Johanne Hannemann fordert, tarifbedingte Personalkostensteigerungen weiterhin vollständig zu refinanzieren. Ein Abweichen von diesem Grundsatz reiße nach ihren Worten Finanzierungslücken auf, die viele Pflegedienste und Krankenhäuser nicht schließen könnten. Hannemann sieht zudem einen Widerspruch zum erklärten Koalitionsziel, die Tarifbindung zu erhöhen: Bestraft würden ausgerechnet Unternehmen, die sich vertraglich an faire Arbeitsbedingungen gebunden hätten. Sie appelliert an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz zu stoppen.

Devap-Vorstand Thomas Neeb warnt, eine Übertragung des Tarifdeckels auf die Pflegeversicherung bringe Pflegedienste allein deshalb in wirtschaftliche Schieflage, weil sie faire Löhne zahlten. Neeb kritisiert den Widerspruch, dass die Politik Vorgaben zu Personalausstattung und Versorgungsqualität mache, die dafür nötigen Löhne aber nicht refinanzieren wolle. Der Tarifdeckel dürfe weder Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungs- noch des Pflegeneuordnungsgesetzes werden.

Verfassungsklage gegen das Eilverfahren angekündigt

Parallel zur inhaltlichen Kritik formiert sich Widerstand gegen das Gesetzgebungsverfahren selbst. Wie die dpa berichtet, will der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen das Bundesverfassungsgericht anrufen, um prüfen zu lassen, ob ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren in diesem Fall überhaupt möglich sei. Dahmen sprach nach Beratungen im Gesundheitsausschuss von einem chaotischen Gesetzgebungsverfahren in den vergangenen Tagen.

Die Grünen orientieren sich dabei am Fall Heilmann: Der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte im Sommer 2023 in Karlsruhe das Verfahren zum Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gestoppt, weil den Abgeordneten für die Beratung des kurzfristig geänderten Entwurfs zu wenig Zeit geblieben sei. Das Bundesverfassungsgericht war dieser Argumentation gefolgt.

Grünen-Chef Felix Banaszak und Fraktionschefin Katharina Dröge hatten bereits kritisiert, umfangreiche Änderungen seien erst am Montag eingegangen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic sprach von 278 Seiten Änderungsanträgen, die in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli eingegangen seien und in der Kürze der Zeit nicht seriös durchgearbeitet werden könnten. Dröge verwies im ZDF-Morgenmagazin darauf, dass das Gesetz auch in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause im September verabschiedet werden könne. Zum Auftakt der Plenarsitzung um 14 Uhr ist eine Geschäftsordnungsdebatte geplant, in der die Grünen die Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung fordern.

Ziele des Pakets und Widerstand aus den Ländern

Das Paket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen laut dpa im Jahr 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten und erneute Beitragserhöhungen verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Versicherte kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern sowie höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.

Auch aus den Ländern gibt es Widerstand. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, einer Fristverkürzung nicht zuzustimmen; ihre Landesregierung wolle weitere Gespräche mit dem Bund führen. Zustimmungspflichtig ist das Gesetz zwar nicht, die Länder könnten das Verfahren aber durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögern. ck/dpa