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Bündnis startet landesweite Unterschriftenaktion gegen Pflegegesetz in Baden-Württemberg

Ein Zusammenschluss aus vierzehn Organisationen aus Pflege, Behindertenhilfe und Verbraucherschutz kritisiert den Gesetzentwurf zum Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG). Der geplante Bürokratieabbau drohe zentrale Rechte von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderungen und Angehörigen auszuhöhlen.

Foto: AdobeStock/Jens Hilberger

Das neue TPQG soll laut den Plänen der Landesregierung Anfang Februar 2026 im baden-württembergischen Landtag verabschiedet werden. Nach Angaben des Bündnisses könnten dabei wesentliche Schutz- und Mitbestimmungsrechte gestrichen werden. Besonders betroffen wären ambulant betreute Wohngemeinschaften, die künftig vollständig aus dem Gesetz herausfallen sollen. Damit entfielen Anzeigepflichten, Konzeptvorgaben und der Zugang zu unabhängigen Beschwerdestellen. Bewohner:innen und Angehörige hätten dann keine institutionalisierte Möglichkeit mehr, bei Überforderung oder Missständen Unterstützung zu erhalten. Auch Hospize wären vom Gesetz künftig ausgenommen.

Nach Einschätzung der beteiligten Verbände betrifft der Gesetzentwurf nicht nur die ambulanten Strukturen. Auch in stationären Einrichtungen, darunter Pflegeheime und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, sollen die Pflicht zur Mitwirkung und Beteiligung abgeschwächt werden. Damit ginge eines der wirksamsten Kontrollinstrumente für Teilhabe und Selbstbestimmung verloren.

Das Bündnis betont, dass es Entbürokratisierung grundsätzlich unterstützt, sie aber nicht zu Lasten schutzbedürftiger Gruppen gehen dürfe. „Vertrauen ist eine wichtige Grundlage, darf aber keine rechtlichen Schutzmechanismen ersetzen“, heißt es aus der Initiative. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) soll die gesammelten Unterschriften noch vor der Landtagsabstimmung entgegennehmen.

Mit seiner landesweiten Unterschriftenaktion fordert das Bündnis vier zentrale Mindeststandards:

  1. Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften, um Kommunen und Beratungsstellen Transparenz über Anbieter und Konzepte zu ermöglichen.
  2. Konzeptpflicht, um Qualität, Verlässlichkeit und Kontrolle zu sichern und Missständen vorzubeugen.
  3. Unabhängige Beschwerdestellen und anlassbezogene Prüfungen für ambulante Wohngemeinschaften und Hospize, damit Betroffene und Mitarbeitende niedrigschwellige Unterstützung erhalten.
  4. Verbindliche Mitwirkungsrechte in stationären Einrichtungen, einschließlich der Förderung von Fürsprecher:innen, wo Heimbeiräte nicht aktiv sein können.

 

Diese Standards seien, so das Bündnis, Grundlage für nachvollziehbare Qualität und für den Schutz von Bewohner:innen in allen Versorgungsformen. Die Aktion läuft bis zur endgültigen Abstimmung im Februar 2026; Bürger:innen, Fachkräfte und Organisationen werden zur Beteiligung aufgerufen.

Weitere Informationen und Teilnahme an der Unterschriftenaktion

Zu den FAQs zur Unterschriftenaktion