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Gesetz BEEP: Neue Chancen und Herausforderungen für die Tagespflege

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP) wird die Pflegeprozessverantwortung ab 2026 auch für Tagespflege-Einrichtungen rechtlich verbindlich. Neue Aufgaben, klare Delegationskonzepte und Fördermittel eröffnen Chancen zur Qualitätssteigerung und stärken die Mitarbeitenden.

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Heike Jurgschat-Geer, Expertin für Beratung im Gesundheitswesen, erklärt die Bedeutung des Gesetzes BEEP für die Tagespflege und betont die Chancen durch die Einführung der Pflegeprozessverantwortung. Foto: privat

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP) bringt bedeutende Änderungen für die professionelle Pflege in Deutschland und stärkt die Pflegeprozessverantwortung. Diese wird ab dem 1. Januar 2026 für alle Pflegeeinrichtungen nach SGB XI, einschließlich der Tagespflege, rechtlich verbindlich. Pflegefachpersonen übernehmen eigenverantwortlich Aufgaben wie die Einschätzung des Pflegebedarfs, die Planung und Steuerung von Pflegemaßnahmen sowie die Evaluation der Pflegequalität. „Die Pflegefachpersonen sind berufsrechtlich weisungsfrei und tragen die Verantwortung für die Qualität und den Verlauf des Pflegeprozesses“, erklärt der Gesetzgeber.

Die Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, interne Delegationskonzepte zu entwickeln, die Rollen und Verantwortlichkeiten klar definieren, Schulungen organisieren und ein systematisches Kompetenzmanagement sicherstellen. Ziel ist es, die Fachkompetenz der Mitarbeitenden zu stärken und die Qualität der Pflege zu sichern.

Förderung und Unterstützung der Einrichtungen

Um die Umsetzung zu erleichtern, stellt der Gesetzgeber Fördermittel bereit. Kleine Einrichtungen können bis zu 10.000 Euro jährlich beantragen, größere Einrichtungen bis zu 7.500 Euro. Diese Mittel sollen unter anderem für die Personalentwicklung, Schulungen und Delegationskonzepte genutzt werden (§ 8 Abs. 7 Nr. 5 SGB XI). Zudem wird eine bis 2029 befristete Geschäftsstelle eingerichtet, die Schulungen und Assessmentinstrumente entwickelt sowie Konzepte bereitstellt. Der Qualitätsausschuss Pflege arbeitet an bundesweit einheitlichen Maßstäben und Grundsätzen.

Tagespflege: Herausforderung und Chance

Die Tagespflege steht vor der Herausforderung, die neuen Vorgaben zu integrieren. Langfristig bieten die Regelungen die Chance, die Pflegequalität zu verbessern und die Attraktivität des Berufs zu steigern. „Die Pflegeprozessverantwortung schafft eine solide Grundlage, um die Potenziale der beruflichen Pflege zu heben und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten“, so Heike Jurgschat-Geer in ihrem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Tagespflege.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in einem umfassenden Beitrag von Heike Jurgchat-Geer, Beraterin im Gesundheitswesen.