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Deutscher Pflegerat legt Positionspapier zum BEEP-Gesetz vor
Der Deutsche Pflegerat fordert, pflegerische Diagnostik als eigenständige fachliche Grundlage in Versorgung, Ausbildung und digitalen Systemen zu verankern. Ein neues Positionspapier beschreibt, was dafür nötig ist – und warum der Berufsstand bei der Umsetzung federführend beteiligt werden will.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier veröffentlicht, das sich mit der pflegerischen Diagnostik im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) befasst. Laut DPR greift das BEEP erstmals gesetzlich klar auf, dass Pflegefachpersonen bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen nicht nur nach ärztlicher, sondern auch nach eigener pflegerischer Diagnose eigenverantwortlich erbringen können.
DPR-Präsidentin Christine Vogler betont die Tragweite: „Es wird damit klargestellt: Pflegefachpersonen können bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen eigenverantwortlich auf Grundlage pflegerischer Diagnosestellung erbringen. Pflegerisches Handeln ist damit auch das Ergebnis eigener pflegerischer Diagnostik. Das muss jetzt in der Versorgungspraxis ankommen.“
Pflegerische Diagnostik als Kern professioneller Pflege
Das Positionspapier, erarbeitet von den DPR-Fachkommissionen „Pflegebildung & Pflegewissenschaft“ sowie „Digitalisierung in der Pflege“, rückt Begriff, Funktion und Stellenwert der pflegerischen Diagnostik ins Zentrum. Laut DPR strukturiert pflegerische Diagnostik Entscheidungen, macht Versorgungsverläufe nachvollziehbar und schafft die Grundlage für eigenverantwortliches pflegerisches Handeln. Zugleich mache sie pflegefachliche Beiträge in interprofessionellen Versorgungsprozessen sichtbar.
Der DPR warnt: Ohne pflegerische Diagnostik drohe Pflege weiterhin auf einzelne Verrichtungen reduziert zu werden. Sie sei die fachliche Voraussetzung dafür, dass Pflegefachpersonen Bedarfe eigenständig feststellen, daraus Diagnosen ableiten und Versorgung verantwortlich gestalten können. Der Verband ordnet sie damit als Teil der Pflegeprozessverantwortung und der Vorbehaltsaufgaben ein.
Fünf Forderungen für die Umsetzung
Damit pflegerische Diagnostik in der Praxis wirksam wird, formuliert der DPR einen konkreten Forderungskatalog:
- Gesetzliche und leistungsrechtliche Grundlagen müssten klar geschaffen werden.
- Pflegerische Diagnostik müsse verbindlich in Ausbildung, Studium sowie Fort- und Weiterbildung verankert werden.
- Die pflegerische Fachsprache sei konsequent weiterzuentwickeln.
- Digitale Systeme sollten pflegefachliche Entscheidungen unterstützen, aber nicht ersetzen.
- Es brauche Rahmenbedingungen, die pflegerische Eigenverantwortung, Pflegeprozessverantwortung und qualifikationsgebunden erweiterte Verantwortung fachlich absichern.
Digitale Abbildung als Voraussetzung
Laut dem Positionspapier kann pflegerische Diagnostik nur dann sektorenübergreifend anschlussfähig werden, wenn sie digital tragfähig abgebildet wird. Dafür seien ein einheitlicher pflegefachlicher Sprachraum, klare Begriffe und interoperable Systeme erforderlich. Nur so ließen sich pflegerische Einschätzungen nachvollziehbar dokumentieren und in der Versorgung nutzen.
DPR beansprucht federführende Rolle
Der Deutsche Pflegerat erwartet nach eigener Aussage, bei allen grundlegenden Regelungen zur pflegerischen Diagnostik, zu digitalen Anforderungen und zu den daraus abgeleiteten Rahmenbedingungen federführend einbezogen zu werden. Der Verband verweist auf die Expertise seiner Fachkommissionen, in denen Expert:innen aus Praxis, Bildung, Wissenschaft und Management aus ganz Deutschland vertreten seien.
Das vollständige Positionspapier „Zum Begriff der pflegerischen Diagnostik im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)“ ist auf der Website des Deutschen Pflegerats verfügbar.
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