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PNOG-Entwurf: Tagespflege bleibt außen vor
Während ambulante Sachleistungen im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) deutlich aufgestockt werden sollen, geht die Tagespflege im Referentenentwurf leer aus. Bei einzelnen Budgets droht sogar fast eine Halbierung. Was das für Betreiber und Leitungen bedeutet und wo jetzt nachgesteuert werden müsste, ordnet Unternehmensberater Michael Küppers im Interview mit der Redaktion TP ein. Das Thema vertieft er zudem in einem Online-Seminar der Vincentz-Akademie.
Herr Küppers, wie bewerten Sie den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Bezug auf die Tagespflege?
Ehrlich gesagt: ernüchternd. Die Tagespflege kommt im PNOG überhaupt nicht vor. Das ist erstaunlich, denn politisch wird ja immer wieder betont, dass die Versorgung stärker von stationär hin zu ambulant verlagert werden soll.
Wo sehen Sie konkret die größten Verschlechterungen für Tagespflegen?
Gleich an mehreren Stellen. Für die ambulante Sachleistung nach § 36 – neu das Sachleistungsbudget – ist eine Steigerung um 93 Euro in den Pflegegraden 2 und 3 und um 230 Euro in den Pflegegraden 4 und 5 vorgesehen. Für die Tagespflege gibt es dagegen keinerlei Anpassung. Beim neuen Sozialraumbudget, das die bisherige Verhinderungspflege ersetzt, sollen Tagespflegen künftig gar keinen Zugang mehr haben. Und selbst wenn sie noch aufgenommen würden, würde sich der verfügbare Betrag in den Pflegegraden 2 und 3 nahezu halbieren. Unterm Strich: Die Tagespflege verliert.
Welche Folgen befürchten Sie, wenn hier nicht nachgesteuert wird?
Wir laufen sehenden Auges in ein paradoxes Ergebnis: Ausgerechnet ein Angebot, das die häusliche Pflege stabilisiert und Angehörige spürbar entlastet, gerät wirtschaftlich unter Druck. Das trifft am Ende nicht nur die Einrichtungen, sondern vor allem die pflegebedürftigen Menschen und ihre Familien.
Die Fragen stellte Sonja Thielemann, Redakteurin Fachzeitschrift TP.
Mehr zum Thema „PNOG und Tagespflege“ im Seminar mit Michael Küppers: vincentz-akademie.de
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