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Bundesrechnungshof kritisiert Haushaltsplanungen für Pflege und Gesundheit

Der Bundesrechnungshof kritisiert den Haushaltsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für 2027 und rügt den Umgang mit Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Das geht aus einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor, über den das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Die Prüfer sehen Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren – auch mit Blick auf die soziale Pflegeversicherung.

Der Bundesrechnungshof warnt vor Finanzierungslücken in GKV und Pflegeversicherung ab 2029. Foto: Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof (BRH) hält die Darlehen zur Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung für ungeeignet. Das geht aus einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Der GKV-Spitzenverband hatte kürzlich gewarnt, dass der Pflegeversicherung bereits im Oktober 2026 das Geld ausgehe.

Der Haushaltsausschuss hatte der Pflegeversicherung 2026 ein Darlehen über 3,2 Milliarden Euro gewährt. Damit sollten Finanzierungslücken geschlossen werden. Für 2027 sind solche Darlehen bislang nicht mehr vorgesehen.

Die Rechnungsprüfer sehen im laufenden parlamentarischen Haushaltsverfahren deutlichen Nachbesserungsbedarf. Sie mahnen einen „sachgerechten Ausgleich zwischen der angestrebten Haushaltskonsolidierung und dem Reformbedarf im Gesundheitswesen“ an.

Rückzahlung bis 2039 verschoben

Ursprünglich sollten die gewährten Darlehen zwischen 2028 und 2033 zurückgezahlt werden. Der seit dem 3. Juni bekannte Entwurf zum „Pflegeneuordnungsgesetz“ (PNOG) sieht eine Rückzahlung erst zwischen 2035 und 2039 vor.

„Der Bundesrechnungshof bleibt bei seiner Auffassung, dass die Darlehen nicht geeignet sind, die Probleme zu lösen, sondern sie lediglich in die Zukunft verschieben“, heißt es in dem Bericht. Auch eine zeitnahe Rückzahlung aus eigenen Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sei „von Anfang an unrealistisch“ gewesen. Die angestrebte Stundung zeige, dass auch die Bundesregierung davon ausgehe, dass die SPV in absehbarer Zeit nicht zur Rückzahlung in der Lage sein werde.

1,6 Milliarden für Digitalisierung der Pflege

Für die Digitalisierung in der Langzeitpflege sind aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Die Mittel sollen zwischen 2027 und 2031 über einen Ausgleichsfonds der Pflegekassen an die Einrichtungen fließen. Ausgezahlt werde aber erst, wenn ein Konzept vorliege, „in dem auch die Verpflichtung der Länder zur Investitionsförderung ausreichend berücksichtigt wird“.

Der BRH betont, dass „ausschließlich die Länder“ für die Förderung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen zuständig seien. Woraus die Bundesregierung die eigene Zuständigkeit für die finanzielle Förderung aus dem Sondervermögen ableite, könne der Rechnungshof nicht erkennen.

GKV-Finanzen ohne Puffer

Auch für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht der BRH die Lage angespannt. Ob das Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine Beitragssatzsteigerung zum Jahresbeginn 2027 verhindern kann, sei offen: „Es besteht keinerlei Puffer mehr, jede Schätzunsicherheit wirkt sich voll auf die GKV-Finanzen aus.“

Spätestens ab 2029 zeichneten sich laut Bericht erneut Finanzierungslücken ab. Diese würden durch das Gesetz sogar vergrößert. Langfristig seien grundlegende Strukturreformen notwendig – etwa bei der Krankenhausversorgung, den Sektorengrenzen und den Arzneimittelausgaben.

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