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BIVA möchte Hinweisgeber besser schützen
Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert, die Rechte von Hinweisgebern zu stärken, die auf Missstände im Pflegebereich hinweisen. „Menschen in Alten- und Pflegeheimen sind meist zu hilflos, um Missstände selbst anzuprangern“, so der BIVA-Pflegeschutzbund.
Selbst Angehörigen fehle es an Möglichkeiten, Missstände tatsächlich nachzuweisen, auch wenn die Folgen von schlechter Pflege für sie sichtbar seien. Beweise könnten in der Regel nur Pflegende liefern. Das Bundesland Bayern hat nach mehreren bekanntgewordenen Skandalfällen in Pflegeheimen dafür eine eigene Meldestelle eingerichtet.
Viele erschütternde Versäumnisse in der Pflege bleiben nach Ansicht des BIVA-Pflegeschutzbundes jedoch unentdeckt und ungestraft, weil Pflegebeschäftigte Sanktionen durch den Arbeitgeber fürchten müssten, wenn sie Missstände öffentlich machten.
Nachdem das ursprünglich geplante Hinweisgeberschutzgesetz, das Whistleblower unter besonderen Schutz stellen sollte, im Bundesrat am Widerstand der Union gescheitert ist, hat die Bundesregierung angekündigt, einen neuen Entwurf vorzulegen. Die Verbraucherschützer befürchten, dass dieser den Schutz von Whistleblowern noch weiter aufweichen könnte. Bereits der vorherige Entwurf sei unzureichend gewesen, da dieser lediglich Meldungen von eindeutigen Rechtsverstößen unter Schutz gestellt hätte. Meldungen von sonstigem Fehlverhalten, etwa ethisch fragwürdigen Handlungen oder erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle von Rechtsverstößen, wären auch weiterhin nicht schutzwürdig gewesen.
„Pflegekräfte sind keine juristischen Fachleute und können nicht ohne weiteres unterscheiden, ob es sich ‚nur‘ um einen Missstand handelt oder einen tatsächlichen Rechtsverstoß. Sie werden daher weiterhin eher schweigen, als sich mit dem Arbeitgeber anzulegen und persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen“, befürchten die Verbraucherschützer.
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