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Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit möglich

Das neue Digitalgesetz erlaubt nun den Einsatz von Videobegutachtungen zur Bestimmung von Pflegebedürftigkeit. Der Medizinischen Dienst Bund (MD), hebt in einer Pressemitteilung die Bedeutung dieser Entwicklung hervor, vor allem im Kontext des demografischen Wandels und des herrschenden Mangels an Fachkräften.

Die Bestimmung eines eventuellen Pflegegrades ist auch per Videobegutachtung möglich. Bild: Adobe Stock/ARMMY PICCA

Gemäß dem Medizinischen Dienst bietet die Videotelefonie eine umgehende und ortsunabhängige Möglichkeit für Pflegebegutachtungen. Diese Innovation ist besonders relevant, da die Zahl der Pflegebedürftigen von 3,1 Millionen im Jahr 2016 auf über 5 Millionen in 2022 gestiegen ist. Der daraus resultierende Anstieg der Begutachtungsfälle trifft auf einen Mangel an verfügbaren Pflegefachkräften.

Die Videotelefonie wird als moderne und flexible Lösung für die Begutachtungen angesehen. Sie ist besonders nützlich für Angehörige, die nicht persönlich anwesend sein können, so eine Pressemitteilung des Medizinischen Dienstes. Außerdem ermöglicht sie einen effizienteren Einsatz der Pflegefachgutachter des Dienstes.

Vor kurzem wurden zudem Richtlinien veröffentlicht, die es ermöglichen, Pflegebegutachtungen auch telefonisch durchzuführen.