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Tagespflege: Angebot ausbauen – wirtschaftliche Stabilität sichern
Um eine kontnuierliche wirtschaftliche Auslastung zu erzielen, ist es sinnvoll, das Angebot der Tagespflege zu erweitern und die Räumlichkeiten optimal auszunutzen. Eine gute Ergänzung stellen in dem Zusammenhang Betreuungsgruppen entsprechend § 45 a SGB XI dar.
Es wird immer schwieriger eine Tagespflege wirtschaftlich zu führen. Nur mit einer über 90-prozentigentigen Auslastung ist ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Das bedeutet, eine Tagespflege muss kontinuierlich neue Gäste akquirieren.
Als einen wichtigen Ansatzpunkt identifiziert Udo Winter, Unternehmensberater und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Tagespflegen, in der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift „TP“ eine vielseitigere Auslastung der Räumlichkeiten. Er schlägt daher vor, diese beispielsweise Selbsthilfegruppen, Vereinen oder auch Privatpersonen zur Verfügung zu stellen.
Räumlichkeiten nutzen und Betreuungsgruppen aufbauen
„Diese nutzen nach dem Betrieb der Tagespflege dann die Räume für ihre Veranstaltungen/Angebote“, so der Experte. Dies könnten etwa kulturelle Veranstaltungen für Bürger:innen des Stadtteils bzw. der Gemeinde oder themenzentrierte Vorträge für Ältere und Angehörige von Pflegebedürftigen sein. „Diese Angebote tragen dazu bei dem Bekanntheitsgrad der Tagespflege zu erhöhen“, betont Winter. „Damit ist die Tagespflege nicht nur eine Pflegeeinrichtung, sondern auch ein Ort der Begegnung.“
Neben der Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen außerhalb des Leistungsangebotes der Tagespflege, sei es zudem sinnvoll, als erweitertes Dienstleistungsangebot regelmäßig Betreuungsgruppen im Rahmen der ergänzenden Betreuungsleistungen (§ 45a SGB XI) anzubieten. „Betreuungsgruppen in der Tagespflege aufzubauen hat mehrere Vorteile“, betont Winter. „Zum einen können die wohnlichen Räumlichkeiten genutzt werden, so dass die zu Betreuenden sich an die Tagespflege gewöhnen. Zum anderen wird die Tagespflege mit zusätzlichen Angeboten noch mehr in der Öffentlichkeit wahrgenommen.“
Sinn ergebe, es Betreuungsgruppen aufzubauen und Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 und 2 aufzunehmen. Sobald Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 höhergestuft werden, könnten Sie dann für die Tagespflege gewonnen werden.
Lesen Sie den ganzen Beitrag sowie einen Artikel über die gesetzlichen Grundlagen und den organisatorischen Aufbau von Betreuungsgruppen im Schwerpunktthema der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift „TP“.
Info: Udo Winter referiert zur „Zukunft der Tagespflege” auch auf dem TP Kongress 2024 vom 12. bis 13. Juni in Essen.
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