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Trotz Personalfluktuation: So gelingt der Wissenstransfer

Personalfluktuation ist Alltag: Mitarbeitende gehen in Rente, jüngere Mitarbeitende wechseln häufiger die Stelle und sind durch Elternzeiten oder Sabbaticals länger abwesend. Wie kann eine Tagespflege gewährleisten, dass das Wissen von einem zum anderen weitergegeben wird?

Die Wissensweitergabe kann nur so lange verlangt werden, wie das Arbeitsverhältnis besteht. Nachdem der Mitarbeiter ausgeschieden ist, kann man nur noch auf seinen guten Willen hoffen. Bild: Gajus - stock.adobe.com.

Das Wissen von einer Person zur anderen zu vermitteln, überlassen viele Firmen den Mitarbeitenden. Die Übergabe des Arbeitsplatzes erfolge – wenn überhaupt – oft auf den letzten Drücker und ohne Struktur, bemängelt Dr. Andrea Benkendorff, Fachanwältin für Arbeitsrecht, in der Septemberausgabe der Fachzeitschrift „TP“. Dem könne man vorbeugen, wenn die Führungskraft die Übergabe anhand einer Checkliste mit dem wichtigen Wissen strukturiere und damit sicherstelle, dass alles Wichtige übermittelt werde.

Weisungsrecht des Arbeitgebers

„Zur Sicherung gerade des Erfahrungswissens kann man auch den ausscheidenden Mitarbeitenden bitten, über einen längeren Zeitraum ein Wissenstagebuch zu führen“, so die Juristin. Dies trage nicht nur zur Kontinuität der Arbeitsprozesse bei, sondern gewährleiste auch, dass keine wesentlichen Informationen verloren gehen.

Dabei müsse das Unternehmen der Führungskraft und den ausscheidenden Mitarbeitenden klare Vorgaben geben, dass und wie die Übergabe strukturiert und dokumentiert erfolgen solle, betont Dr. Benkendorff. „Diese Anweisung zur Begleitung des Wissenstransfers durch die Führungskraft zum einen und die Erfassung und Weitergabe von Informationen durch den Mitarbeitenden zum anderen fällt unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 der Gewerbeordnung.“

Lesen Sie den ganzen Beitrag mit weiteren Tipps – etwa zur Sicherung des Wissens im Team oder zur Beteiligung des Betriebsrats – in der Septemberausgabe der Fachzeitschrift „TP“.