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Pflegebegutachtungen wurden überarbeitet
Bei Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit kann künftig neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch die Videotelefonie eingesetzt werden.
Die Grundlagen hierfür wurden im Frühjahr mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geschaffen. In welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Videobegutachtungen möglich sind, regeln die überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, die am 26. September 2024 in Kraft treten.
„Eine Begutachtung per Videotelefonie kann grundsätzlich in allen Fällen in Betracht kommen, in denen eine Begutachtung durch ein strukturiertes Telefoninterview möglich ist. Dies gilt in erster Linie für die Begutachtung von Höherstufungsanträgen und für Wiederholungsbegutachtungen“, so der Medizinische Dienst Bund in einer Pressemitteilung.
Videotelefonie unterstützt Begutachtung
„Videobasierte Telefoninterviews sind ein weiterer wichtiger Schritt, um auch bei steigenden Begutachtungszahlen eine zeitnahe Begutachtung der Versicherten und damit einen zeitnahen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung sicherstellen zu können“, sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.
Die Zahl der Pflegebegutachtungen stieg von 1,8 Millionen Begutachtungen im Jahr 2017 auf 2,88 Millionen im Jahr 2023 an. Der MD Bund rechnet mit weiter steigenden Begutachtungszahlen.
Derzeit werden die Voraussetzungen für eine regelhafte Implementierung der Videobegutachtung in die Begutachtungsprozesse des Medizinischen Dienstes in einem großen Projekt untersucht. Hierzu wird in Kooperation mit elf Medizinischen Diensten unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Bremen geprüft, inwieweit die Ergebnisse einer videobasierten Begutachtung mit den Ergebnissen einer persönlichen Begutachtung vor Ort übereinstimmen. Zudem werden die Praktikabilität sowie die Akzeptanz der videobasierten Begutachtung aus der Perspektive aller an der Begutachtung beteiligten Personen untersucht. Das Projekt, das im April 2024 gestartet ist, läuft bis Ende März 2026.
Gutachter:innen sollten mehr Entscheidungsspielräume erhalten
Über die bisher geschaffenen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Begutachtungsformate hinaus sieht Engler weiteres Potenzial, um Pflegebegutachtungen zukunftsfest zu gestalten: „Der Gesetzgeber sollte die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Gutachterinnen und Gutachter auf Grundlage der individuellen Situation der antragstellenden Person selbst entscheiden können, welche Informationen für eine Begutachtung eingeholt werden müssen und ob die Begutachtung als Hausbesuch, als Telefoninterview oder per Videotelefonie durchgeführt wird. Auf diese Weise können die Gutachterinnen und Gutachter die Gegebenheiten im individuellen Fall besser berücksichtigen und unnötige Belastungen für Versicherte reduzieren. Damit würden auch die Kompetenzen der Gutachterinnen und Gutachter gestärkt werden“.
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