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„Wir haben auf dieses Gesetz lange gewartet“

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz als wichtigen Meilenstein für die Aufwertung der professionellen Pflege und für die Sicherung der Gesundheitsversorgung.

DBfK-Präsidentin Vera Lux
„Ein staatlicher Abschluss in einem Heilberuf darf nicht über ein rund achtwöchiges Minimalprogramm erreicht werden", sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. Der 320-Stunden-Weg dürfe keine Abkürzung werden, um dem Personalmangel zu begegnen. Foto: Susanne Schmidt-Domine

Der DBfK bleibt bei seiner positiven Haltung zur Stärkung der Pflegekompetenz, fordert aber auch Nachbesserungen, „um das volle Potenzial der Profession Pflege auszuschöpfen“.

„Wir haben auf dieses Gesetz lange gewartet – entsprechend waren unsere Erwartungen hoch! Das Pflegekompetenzgesetz ist eines der zentralen Gesetze für die Pflegeberufe in dieser Legislatur“, kommentiert DBfK-Präsidentin Vera Lux den Referentenentwurf, zu dem am 2. Oktober die Anhörung im Gesundheitsausschuss stattgefunden hat. „Mit der Stärkung von Kompetenzen und der Erweiterung von Befugnissen für Pflegefachpersonen wird der Pflegeberuf attraktiver. Es ist einer der wesentlichsten Hebel, um die zunehmenden Versorgungsbedarfe in der Pflege zukünftig auch nur annähernd zu decken. Angesichts unserer demografischen Situation ist es bereits fünf nach zwölf und wir haben keine Zeit mehr zu verlieren.“

Verbesserungsbedarf gebe es beispielsweise im Bereich der Pflege- und Hilfsmittel: Die erweiterten Befugnisse für Pflegefachpersonen seien ein Schritt in die richtige Richtung. Doch die bloße Berechtigung zur Empfehlung reiche nicht, Pflegefachpersonen sollten eigenständig Pflege- und Hilfsmittel verordnen. Das stärke die Eigenverantwortung, beschleunige die Prozesse und reduziere Bürokratie. Auch die Maßnahmen zur Umsetzung des Pflegeprozesses als pflegerische Vorbehaltsaufgabe werden begrüßt und sind wichtige Schritte für die Profession, jedoch stünden einige Maßnahmen im Gesetzentwurf im Widerspruch dazu. „Die pflegerische Vorbehaltsaufgabe muss konsequent und unmissverständlich für das Versorgungsgeschehen genutzt werden, ohne Kompromisse“, fordert Lux.

Gesetz für Advanced Practice Nurses (APN-Gesetz)

In seiner Stellungnahme drängt der DBfK darauf, dass das angekündigte Gesetz für Advanced Practice Nurses (APN-Gesetz) als Ergänzung zum Pflegekompetenzgesetz schnell auf den Weg gebracht werden müsse. „Gelingt es nicht, in dieser Legislatur auch das APN-Profil einzuführen, so fällt die Bilanz insgesamt eher zu Ungunsten der Kompetenzstärkung des Pflegeberufs aus“, konstatiert Lux. „Denn viele Regelungen im Pflegekompetenzgesetz betreffen den Einsatz von Hilfspersonen und Ehrenamtlichen, ohne eine fachliche Anbindung an professionelle Pflegefachpersonen vorzusehen. Kommt das APN-Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr, besteht das Risiko einer weiteren Deprofessionalisierung in der Pflege. Es ist zudem ein Affront gegen die bereits tätigen APN, die auf das Gesetz setzen und ihre Rollen gestärkt sehen wollen.“

„Ich appelliere an den Mut und Weitblick der Politiker:innen, das Pflegekompetenzgesetz nachzubessern und zügig zu verabschieden. Wenn in dieser Legislaturperiode zusätzlich das APN-Gesetz folgt, können wir die Profession Pflege um einen entscheidenden Schritt voranbringen“, so Lux.