Personal
Deutlicher Rückgang von Leiharbeit in der Pflege
Im März 2024 waren rund 39.000 Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren zehn Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
Die Bundesregierung verweist auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in der Antwort (20/13759) auf eine Kleine Anfrage (20/13546) der Unionsfraktion. Der Anteil an Leiharbeit ist gering und nimmt immer weiter ab: „Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im März 2024 insgesamt rund 1,72 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Pflegeberufen tätig, darunter 532 000 als Pflegehilfskräfte und 1,19 Millionen als Pflegefachkräfte. Die Zahl der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen lag bei rund 39 000, darunter rund 8 400 Pflegehilfskräfte und rund 30 500 Pflegefachkräfte“, so die Bundesregierung.
Die Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege könne einen Beitrag dazu leisten, kurzfristig und flexibel auf Belastungsspitzen zu reagieren. Allerdings führe nach Einschätzung der Konzertierten Aktion Pflege die Nutzung der Arbeitnehmerüberlassung zu Belastungen für die Stammbelegschaften, die beispielsweise verstärkt Wochenend- und Nachtdienste übernehmen müssten.
Auch verlören Leiharbeitnehmer die dauerhafte Einbindung in ein Pflegeteam und die Möglichkeit, zu den Pflegebedürftigen eine langfristige Bindung aufzubauen. Deshalb könne die Arbeitnehmerüberlassung nur ein ergänzendes Instrument sein. Vor allem müsse es darum gehen, die Arbeitsbedingungen für die Stammbelegschaft zu verbessern und die Attraktivität des Pflegberufes zu steigern, heißt es in der Antwort weiter.
Zu dem Verdienst von Leiharbeit gibt es Zahlen aus dem Jahr 2023: „Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Pflegeberufen im Dezember 2023 insgesamt bei 3.870 Euro, darunter betrug das Medianentgelt von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern 4.015 Euro. Das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Pflegeberufen, die nicht als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer tätig waren, lag bei 3.865 Euro.“
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