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Verträge nur noch mit Frei-Gemeinützigen

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) fordert eine Neuausrichtung der Versorgungsverträge.

Der BKSB fordert eine grundlegende Reform der Altenhilfe. Foto: AdobeStock/Kwerfeldt

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) fordert in einem neuen Positionspapier eine grundlegende Reform der Altenhilfe und Pflegepolitik. Kommunen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Altenhilfe als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen – einschließlich Bau und Betrieb von Pflegeeinrichtungen.

In der Finanzierung fordert der Verband eine Neuausrichtung der Versorgungsverträge. Diese sollen künftig nur noch mit gemeinnützigen Trägern abgeschlossen werden dürfen. Gewinne, die aus Pflichtbeiträgen der Pflegebedürftigen stammen, dürften nicht als Gewinnausschüttungen abfließen. Bestehende Verträge sollen jedoch weiterhin Bestandsschutz genießen, um die Versorgungssicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu gefährden.

Zudem fordert der BKSB eine sektorübergreifende Versorgung, die sich nicht an starren Grenzen zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege orientiert, sondern an der individuell besten Lösung für Pflegebedürftige. Angesichts des Personalmangels plädiert der Verband für bessere Arbeitsbedingungen, weniger Bürokratie und steuerfreie Schichtzulagen. Leiharbeit soll durch alternative Konzepte wie Rufbereitschaften ersetzt und die Zuwanderung erleichtert werden.

Um Pflegeeinrichtungen finanziell abzusichern, fordert der BKSB Anpassungen der Heimentgelte und eine Entlastung der Pflegebedürftigen durch feste Zuzahlungsbeträge oder eine Pflegevollversicherung. Die umstrittenen Tariftreueregelungen sollen durch eine gesetzliche Mindestlohnvorgabe ersetzt werden. Der BKSB setzt damit auf mehr Gemeinwohlorientierung, bessere Arbeitsbedingungen und eine stärkere Verantwortung der Kommunen in der Pflege.