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Krankenkassen lassen Anstieg von Pflegebedürftigen wissenschaftlich untersuchen

Der GKV-Spitzenverband hat das IGES Institut mit einer umfassenden Studie zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit beauftragt. Die Untersuchung soll klären, welche Faktoren zum starken Anstieg der Pflegebedürftigen seit 2017 beigetragen haben.

Oliver Blatt
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Foto: Georg J. Lopata

Die wissenschaftliche Untersuchung soll laut GKV-Spitzenverband die Auswirkungen der großen Pflegereform von 2017 evaluieren. Damals wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der erstmals auch Menschen mit demenziellen Erkrankungen gleichberechtigt in die soziale Pflegeversicherung einbezog. „Wir beobachten daher seit der Einführung einen starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen. Das wollen wir uns jetzt mithilfe der Wissenschaft mal genau ansehen“, erklärte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Reform brachte grundlegende Änderungen im Begutachtungsverfahren

Die Reform von 2017 stellte das Pflegesystem auf neue Grundlagen. Der überarbeitete Pflegebedürftigkeitsbegriff berücksichtigt laut GKV-Spitzenverband gleichwertig körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Entscheidend für die Einstufung sind nun die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der betroffenen Person in verschiedenen Lebensbereichen. Das bisherige System mit drei Pflegestufen wurde durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Die Begutachtung erfolgt weiterhin durch den Medizinischen Dienst im Auftrag der Pflegekasse. Diese entscheidet dann auf Grundlage des Gutachtens über den Pflegegrad, der den Umfang der Leistungen durch die soziale Pflegeversicherung bestimmt. Laut Blatt hat die Reform „für eine Verbesserung und Ausweitung der Leistungen gesorgt, weil sich die pflegerische Versorgung damit besser am konkreten Bedarf ausrichtet“.

Studie soll Grundlage für weitere Reformen liefern

Das IGES Institut wird laut GKV-Spitzenverband nicht nur die direkten Auswirkungen der Pflegereform untersuchen, sondern auch andere mögliche Einflüsse auf die Anzahl pflegebedürftiger Menschen analysieren. Dazu sind eigene Datenanalysen sowie Interviews mit Begutachtenden der Prüfdienste und Fokusgruppen mit weiteren Akteuren geplant.

Die Ergebnisse sollen helfen, weiterführende Forschungs- und Entwicklungsbedarfe zu erkennen und erste Handlungsoptionen zu entwickeln. Blatt kündigte an, die Erkenntnisse „bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – auch mit Blick auf den von der Politik angekündigten Reformprozess – im nächsten Jahr einbringen“ zu wollen. Die Studie soll im zweiten Quartal 2026 abgeschlossen sein.