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Altenhilfe im Bistum Essen erprobt Gesamtversorgungsverträge
Der Vorstand der katholischen Arbeitsgemeinschaft der Altenhilfe (AGEA) hat im Bistum Essen hat ein Projekt zu Gesamtversorgungsverträgen aufgelegt.

Die Mitgliederversammlung der AGEA diskutierte das Thema am 26. November im Haus der Caritas in Essen mit Gerhard Herrmann vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW (Foto).
Foto: Caritas/Christoph Grätz
Das Thema Gesamtversorgungsverträge, die das SGB XI schon seit langem ermöglicht, bekommt nun auf Initiative von Minister Karl-Josef Laumann durch Lockerungen in den Voraussetzungen neuen Schwung. Das Konzept sieht vor, dass Altenheime in einem näher zu definierenden Umkreis um die Einrichtung herum nun auch ambulante Pflege direkt anbieten können. Sie sollen sektorenübergreifend tätig werden können, ohne dass sie alle Anforderungen der bisher abzuschließenden Versorgungsverträge für ambulante Leistungen erfüllen müssen.
Ambulante Pflegedienste haben zunehmend Schwierigkeiten, Fachkräfte zu gewinnen, was in der Folge dazu führt, dass Anfragen Pflegebedürftiger abgelehnt werden müssen, weil die Kapazitäten nicht ausreichen. Diese Lücke könnte über das neue Konzept – zumindest teilweise – geschlossen werden, weil es Pflegenden, die in vollstationären Einrichtungen in Teilzeit beschäftigt sind, die Möglichkeit gibt, ihre Arbeitszeit aufzustocken, sagt Gerhard Herrmann vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW. Demnach wäre es möglich, dass eine Teilzeitkraft neben der Arbeit in einer Pflegeeinrichtung auch anschließend Patient/innen zu Hause mit Pflegeleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen versorgt.
Thomas Behler, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Altenhilfe im Bistum Essen, begrüßt diese Flexibilisierung, weil sie eine Öffnung der Einrichtungen in die Stadtteile begünstige und eine Möglichkeit sei, dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. "Es lohnt, das Konzept in der Praxis zu erproben, auch wenn es höhere Anforderungen an die Pflegedienstleitungen stellt, was Koordination und Management angeht. Qualitätsstandards, die in der katholischen Altenhilfe üblich sind, müssen dabei eingehalten werden", so Behler.
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