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AOK Nordost muss Zuschlag für Alten-WG in Mecklenburg-Vorpommern anerkennen

In Neubrandenburg haben Bewohner einer Alten-WG nach jahrelangen Streitigkeiten mit der AOK Nordost nun vom Landessozialgericht recht und können mit einer hohen Nachzahlung der Kasse rechnen.

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Vor dem Landsozialgericht in Mecklenburg-Vorpommern hatte die AOK Nordost das Nachsehen. Foto: AdobeStock/Cevahir

Bereits im Jahr 2014 hatten sie vor dem Sozialgericht gegen ihre Pflegekasse, die AOK Nordost, geklagt, weil diese ihnen rechtswidrig den sogenannten Wohngruppenzuschlag von monatlich 200 Euro gestrichen hatte. Von diesem Betrag wird eine Präsenzkraft bezahlt, die sich um die Organisation und die Verwaltung der WG sowie die gemeinsame Betreuung kümmert.

Die AOK Nordost vertrat jedoch die Ansicht, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Präsenzkraft seien nicht gegeben. Nun, vier Jahre später, sah das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern die Klage als begründet an. Der bpa in Mecklenburg-Vorpommern begrüßte die Entscheidung. "Das sind deutliche Worte, von denen zu hoffen ist, dass die Kasse nunmehr auch in allen anderen Verfahren den alten und pflegebedürftigen Menschen ihr Recht zukommen lässt", so der Vorsitzende Michael Händel.