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Ausländer in Pflegeberufen im Südwesten nun vor Abschiebung geschützt

Ausländer, die einen Pflegeberuf erlernen, sind in Baden-Württemberg jetzt vor einer Abschiebung geschützt. Diese neue Regelung der Landesregierung soll es ermöglichen, den dringenden Bedarf an Alten- und Krankenpflegern zu decken.

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Baden-Württembergs Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) Foto: Ministerium für Soziales und Integration

"Wir werden sie nicht abschieben, so dass sie die Helferausbildung absolvieren können, anschließend eine Alten- oder Krankenpflegeausbildung und dann noch zwei Jahre im Land bleiben können." Das teilte der auch für Migration zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Samstag in Stuttgart mit. Der Südwesten setze damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD schon jetzt auf Landesebene um. Auch Bayern hat bereits eine solche Regelung für Ausländer, deren Asylanträge abgelehnt sind. 

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) lobte nach Angaben seines Sprechers den seit langem erwarteten Erlass Strobls. "Damit gewinnen wir dringend benötigte zusätzliche Fachkräfte für die Pflege und bieten Geflüchteten eine wichtige Integrationsperspektive", sagte Lucha einer Mitteilung zufolge. Geflüchtete, die hier arbeiteten, die Sprache lernten und sich nichts zu Schulden kommen ließen, müssten in Deutschland bleiben dürfen. Auch Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nannte die "Ermessensduldung" einen wertvollen Schritt wegen des hohen Bedarfs an Fachkräften. (dpa)