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Außerklinische Intensivpflege: bpa-Landesverband einigt sich mit Kassen auf bessere Vergütungen
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Sachsen-Anhalt hat sich mit den Krankenkassen auf bessere Vergütungen in der außerklinischen Intensivpflege verständigt.

In der außerklinischen Intensivpflege in Sachsen-Anhalt gibt es künftig eine bessere Vergütung. Foto: Susanne El-Nawab
In einem Schiedsverfahren konnte der bpa gegenüber der BKK, der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau seine Vorstellungen einer qualitativ hochwertigen Versorgung mit angemessener Leistungsvergütung durchsetzen, teilte der Verband mit.
In Berlin und Brandenburg gilt bereits eine Pauschalvergütung
In Berlin und Brandenburg hatte es bereits im Juni 2016 ein Schiedsverfahren gegeben. Dort hatten sich die Beteiligten auf eine Pauschal-Vergütung von 30,70 Euro für die außerklinische Versorgung im Einzelhaushalt und für das Jahr 2017 eine lineare Steigerungsrate von 2,8 Prozent geeinigt.
Wie hoch der Vergütungssatz in Sachsen-Anhalt ausfallen wird, steht noch nicht fest. Wir werden an dieser Stelle über das erzielte Ergebnis berichten. Details zum Abschluss erfahren Sie zudem in der Ausgabe 1/2018 der Zeitschrift "Häusliche Pflege".
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